Die VIACTIV unterstützt Pflegebedürftige in den unterschiedlichsten Bereichen. Die folgende Tabelle gibt Auskunft darüber, mit welchen konkreten Leistungen Sie in Pflegegrad 3 rechnen können.
1.262 Euro monatlich oder 15 Prozent des Heimentgelts (bis zu 266 Euro monatlich) bei Unterbringung in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
Die pflegebedingten Eigenanteile bei vollstationärer Pflege wurden vom Gesetzgeber zum 1.1.2022 neu geregelt. Um den zu zahlenden Eigenanteil zu begrenzen, erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 einen prozentualen Leistungszuschlag. Dabei gilt: Je länger man Leistungen nach § 43 bezieht, desto höher fällt der Zuschlag aus. Im Einzelnen sind die Zuschläge wie folgt gestaffelt:
Kostenerstattung für Fahrten zur ambulanten Behandlung ohne Antragstellung
Alle Pflegebedürftigen haben darüber hinaus Anspruch auf Pflegeberatung, Pflegekurse und Hausnotrufgeräte. Außerdem können verschiedene ambulante Leistungen miteinander kombiniert werden.
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