Weniger Papierkram, einfachere Abläufe, schnellere Versorgung – mit der elektronischen Patientenakte (ePA) macht das deutsche Gesundheitssystem einen großen und wichtigen Schritt in die Zukunft. Als Ihre Krankenkasse tun wir alles, damit Sie als Patient gut über Ihre neuen Möglichkeiten informiert sind und voll und ganz von den Vorteilen profitieren.
Seit dem 1. Januar 2021 bieten wir Ihnen an, eine ePA für Sie zu eröffnen. Im Sinne von Transparenz und Fairness weisen wir allerdings darauf hin, dass noch nicht alle Ärzte und Krankenhäuser die ePA flächendeckend nutzen können. Wie die ePA genau funktioniert und was die VIACTIV sonst noch tut, um Ihnen das Leben als Patient zu erleichtern, erfahren Sie im Folgenden.
Die elektronische Patientenakte ist in erster Linie ein digitaler Speicher für alle wichtigen Informationen zu Ihrer Gesundheit. Wer schon einmal ins Krankenhaus musste oder zum Facharzt überwiesen wurde, kennt das Problem: Diagnosen, Laborberichte und andere wichtige Dokumente müssen erst ausgedruckt und zwischen den behandelnden Ärzten hin- und hergeschickt werden. Weil das Zeit kostet, müssen Patienten oft mehrmals dieselben Fragen beantworten oder sich unnötigen Doppeluntersuchungen unterziehen. Um dies zu vermeiden, gibt es seit dem 1. Januar 2021 die ePA.
In der ePA können Sie relevante Gesundheitsdaten ohne großen Aufwand sicher speichern und für verschiedene Ärzte freigeben. Letztere werden hierzu mit sogenannten ePA-Konnektoren ausgestattet, mit denen sie nach Ihrer Zustimmung Dokumente einsehen oder selbst Kopien relevanter Dokumente hochladen können. Auf diese Weise entfallen lange Postwege und Bearbeitungszeiten und wichtige Informationen sind bei Bedarf schneller verfügbar. Eingeführt wird die neue Technik zunächst in Arztpraxen und Krankenhäusern. In einem zweiten Schritt sollen dann auch andere Leistungserbringer wie Apotheken, Hebammen und Physiotherapeuten mit in den Datenaustausch per ePA eingebunden werden.
Die elektronische Patientenakte unterstützt die meisten gängigen Dateiformate. Im Prinzip können Sie bzw. Ihr Arzt alle gewünschten Dokumente in Ihrer ePA speichern. Hier einige Beispiele:
Damit Sie jederzeit schnell und unkompliziert auf Ihre elektronische Patientenakte zugreifen können, haben wir die App „VIACTIV - ePA“ für Sie entwickelt. Die App ist für Android- und iOS-Geräte erhältlich (Android ab Version 8.0, iOS ab Version 14.0). Als VIACTIV-Kunde können Sie die App kostenfrei im Google Play Store bzw. Apple App Store herunterladen und auf Ihrem Smartphone installieren.
„VIACTIV - ePA“ gibt Ihnen die volle Kontrolle über alle in Ihrer ePA gespeicherten Informationen. Mit wenigen Klicks können Sie selbst Dokumente hochladen und löschen oder Ärzten den Zugriff ermöglichen. Ergänzend bietet Ihnen unsere App eine Reihe kassenindividueller Zusatzfunktionen an, die weit über das gesetzliche Pflichtprogramm hinausgehen. Zum Beispiel können Sie einen digitalen Anamnesebogen erstellen, Arztbesuche planen und dokumentieren oder sich ganz bequem per Push-Nachricht an die Einnahme Ihrer Medikamente erinnern lassen.
Um Ihre persönlichen Daten bestmöglich zu schützen, arbeitet „VIACTIV - ePA“ mit einer sogenannten Zwei-Faktor-Authentifizierung. Bevor Sie die App nutzen können, müssen Sie sich daher einmalig registrieren und identifizieren. Alle Infos dazu finden Sie auf der Seite der GesundheitsID. Ebenso stellen wir Ihnen über den folgenden Button eine Anleitung zur Verfügung.
Anleitung zur Registrierung und Nutzung Ihrer GesundheitsID mit der App „VIACTIV - ePA“
DownloadDie „VIACTIV - ePA“-App gibt es seit dem 01.01.2022 auch als Desktop-Client.
Verfügbar ist der Desktop-Client für folgende Betriebssysteme:
Um die ePA von Ihrem Rechner aus zu bedienen, benötigen Sie ein Kartenlesegerät ab der Sicherheitsklasse 2.
Die Systemvoraussetzungen sind ein installiertes Betriebssystem und mindestens 4 GB RAM (Arbeitsspeicher).
Auf dem stationären Client lässt sich keine Registrierung der ePA durchführen. Um die ePA auf dem stationären Client zu nutzen, muss vorab eine Registrierung mit der mobilen App „VIACTIV - ePA“ erfolgt sein.
Auch ohne mobiles Endgerät können VIACTIV-Kunden die elektronische Patientenakte nutzen und Ärzten so den Austausch wichtiger Gesundheitsdaten erleichtern. Wenden Sie sich hierzu einfach an die unten genannte Servicenummer, dann leiten wir alles Weitere für Sie in die Wege. Dabei müssen Sie sich zunächst als Versicherter der VIACTIV identifizieren und einige Einwilligungen (Allgemeine Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung etc.) unterschreiben. Liegen diese vor, können wir die ePA für Sie eröffnen. Mit Ihrer Zustimmung können Ärzte anschließend Daten in Ihrer ePA speichern bzw. einsehen. Die Erlaubnis hierzu erteilen Sie stets vor Ort in der Praxis. Ihr Arzt liest dann Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) ein und Sie erteilen per PIN die Berechtigung.
Wichtiger Hinweis: Erst die jüngste eGK-Generation ist mit der sogenannten NFC-Technologie („Near Field Communication“) ausgestattet und somit kontaktlos nutzbar. Ob Ihre Karte bereits NFC-fähig ist, erkennen Sie am Aufdruck des „Funksymbols“ für die kontaktlose Nutzung sowie der 6-stelligen CAN („Card Access Nummer“) unterhalb des Schriftzugs „Gesundheitskarte“ auf der Vorderseite Ihrer Karte. Sollte dies nicht der Fall sein, melden Sie sich einfach bei uns. Bitte beachten Sie außerdem, dass ein individueller Zugriff auf die ePA jenseits der Arztpraxis ohne die App „VIACTIV - ePA“ leider nicht möglich ist.
Es ist für Kunden der VIACTIV möglich, einen Überblick über die jeweils erhaltenen Leistungen der letzten drei Jahre zu bekommen.
Die Abrechnungsdaten der Ärzte und Apotheken erhält die VIACTIV von den Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sowie von Apothekenabrechnungszentren. Abrechnungsdaten zu Krankenhausbesuchen werden durch die Krankenhäuser oder deren Abrechnungszentren an uns übermittelt.
So viel Transparenz gab es noch nie. Wechselt der Versicherte beispielsweise den Arzt, hat dieser die bisherige Medikamentation verlässlich zur Hand und kann den neuen Arzt darüber informieren.
Weitere Leistungsbereiche wie Arbeitsunfähigkeit und Krankengeldbezüge werden nach und nach ergänzt.
Sämtliche Inhalte der ePA sind nach höchsten Datenschutzstandards gesichert und können grundsätzlich nur vom Versicherten selbst eingesehen werden, wenn er nicht explizit einem Zugriff durch Arzt oder Krankenhaus zugestimmt hat. Die Entscheidung, Leistungserbringern das Hochladen bzw. Lesen bestimmter Daten zu erlauben, liegt allein beim Patienten und erfolgt freiwillig. Es ist stets seine explizite Zustimmung erforderlich. Diese kann sowohl zeitlich als auch auf bestimmte Inhalte begrenzt werden. Die VIACTIV Krankenkasse hat keinerlei Einblick in die Inhalte der ePA.
Sie können Ihre elektronische Patientenakte jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 28 Tage. Bei Nutzung der App „VIACTIV - ePA“ erfolgt die Kündigung ganz bequem in der App selbst. Versicherte, die die ePA ohne mobiles Endgerät nutzen, können jederzeit telefonisch oder schriftlich per E-Mail bzw. Post kündigen. Wer möchte, kann die Kündigung natürlich auch persönlich in einem unserer Kundenservices aussprechen. Sämtliche Daten in der ePA werden bei einer Kündigung – nach Ablauf der Widerrufsfrist – gelöscht.
Handy, E-Mail, WhatsApp. Wir kommunizieren täglich auf vielen Kanälen – doch kann ich mich auch darüber krank melden?
Sparen Sie sich den Gang zur Post und verzichten Sie auf die Briefmarke. Mit der VIACTIV-App können Sie viele Dinge schnell und einfach erledigen.
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