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Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist Ihr Schlüssel zu einem modernen und vernetzten Gesundheitssystem: Sie dient als Nachweis, um beim Arzt oder im Krankenhaus medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Doch sie kann noch viel mehr.
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) dient Ihnen in erster Linie dazu, sich in Arztpraxen oder Krankenhäusern als leistungsberechtigt auszuweisen und die medizinische Versorgung möglichst unbürokratisch zu gestalten. Kein langes Ausfüllen der immer gleichen Formulare, keine Tippfehler. Mit einem Klick sind Ihre Daten korrekt im System und die Kosten können anschließend direkt mit uns abgerechnet werden.
Wenn Sie Ihre eGK umdrehen, wird diese automatisch zur Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC). Diese erlaubt Ihnen, auch innerhalb der Europäischen Union und in einigen anderen Ländern ohne größeren Aufwand wichtige Gesundheitsleistungen in Anspruch zu nehmen.
Auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte findet sich Ihr Name, der Name und die Nummer Ihrer Krankenkasse, Ihre Versichertennummer sowie einige technische Angaben wie die Kartenfolgenummer und der Hinweis zur Softwareversion Ihrer Karte. Darüber hinaus gibt es den Speicherchip, der diese Angaben – ergänzt um Ihr Geburtsdatum, Ihr Geschlecht, Ihre Anschrift und Ihren Versichertenstatus – digital enthält. Bei Versicherten ab dem 15. Lebensjahr ist zusätzlich ein Foto aufgedruckt. Hierdurch ist der Missbrauch der Karte weitgehend ausgeschlossen. Bei Bedarf kann die Karte mit Blindenschrift versehen werden.
Auf der Europäischen Gesundheitskarte (EHIC) sind neben dem Unterschriftenfeld, Namen und Geburtsdatum auch die Kartennummer und das Gültigkeitsdatum der Karte aufgedruckt.
Um Versicherte in Zukunft noch schneller ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend zu versorgen, können demnächst folgende zusätzliche Kartenfunktionen freigeschaltet werden:
Wichtig: Bei allen oben genannten Zusatzfunktionen handelt es sich um freiwillige Anwendungen. Ob Sie diese in Anspruch nehmen möchten, entscheiden Sie selbst. Zurzeit wird die elektronische Gesundheitskarte mit einer Online-Anbindung ausgestattet. Erst wenn dies erfolgt ist, werden die freiwilligen Anwendungen nach und nach realisiert. Im ersten Schritt werden Sie online Ihre Daten ändern können (z. B. bei einer Adressänderung durch einen Umzug), ohne dass eine neue Karte verschickt werden muss. Außerdem wird die Online-Anbindung für den elektronischen Arztbrief genutzt, der eine schnellere Übermittlung von Patientenberichten und Befunden zwischen Arztpraxen und beispielsweise Krankenhäusern ermöglicht.
Seit Ende des Jahres 2019 können einige Versicherte in den Regionen Ahaus, Bielefeld, Bochum und Münster zwei der geplanten neuen Kartenfunktionen testweise nutzen. Teilnehmende des Tests können ihre Notfalldaten auf der Gesundheitskarte hinterlegen und eine Liste der von ihnen eingenommenen Medikamente speichern. Die gespeicherten Daten sind mit einer persönlichen PIN gesichert, die den Versicherten im Rahmen des Feldtests zur Verfügung gestellt wird. Ein Abrufen der Daten durch den Arzt ist nur mit Einwilligung der Versicherten in Form der PIN-Eingabe möglich.
Für die VIACTIV hat der Schutz Ihrer Gesundheitsdaten bereits heute höchste Priorität. Mit der eGK wird es künftig möglich sein, Daten wie Arztberichte, Befundberichte, Therapieempfehlungen oder Röntgenbilder wesentlich schneller zu transportieren, zu speichern oder gezielter einzusetzen. Gerade angesichts der enormen technischen Möglichkeiten wird der Datenschutz bei uns besonders groß geschrieben.
Der Gesetzgeber hat in enger Abstimmung mit Datenschützern und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) strenge Datenschutzregelungen für die eGK in das Sozialgesetzbuch aufgenommen:
Über künftige freiwillige Anwendungen und deren aktuellen Stand sowie über die aktuellen Sicherheitsmechanismen (Verschlüsselungsverfahren) informieren die Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit sowie der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte.
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