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Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)

Im Zusammenspiel mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ermöglicht Ihnen die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) in mehr als 30 europäischen Ländern eine kostenfreie medizinische Sofort-Behandlung. Ohne zusätzlichen Papierkram: Denn die EHIC befindet sich auf der Rückseite Ihrer VIACTIV-Versichertenkarte.

Eine Karte, garantierter Schutz

Um sich bei einer akuten Erkrankung oder einem Unfall im europäischen Ausland behandeln zu lassen, müssen Sie lediglich die Rückseite Ihrer VIACTIV-Versichertenkarte vorzeigen. Denn dort befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz: EHIC). Mit ihr und einem gültigen Ausweisdokument weisen Sie sich beim behandelnden Arzt oder im Krankenhaus aus und erhalten alle notwendigen medizinischen Leistungen - so als wären Sie im jeweiligen Land versichert.

Gültig in mehr als 30 Ländern

Die Europäische Krankenversicherungskarte wird in mehr als 30 europäischen Ländern akzeptiert. Und zwar von Ärzten und Krankenhäusern, die dem staatlichen Gesundheitssystem angegliedert sind. Private Arztpraxen müssen diese Zulassung nicht haben und akzeptieren daher weder die EHIC noch einen Auslandskrankenschein.

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern (griechischer Teil), Azoren, Ceuta, Französisch-Guayana, Gibraltar, Gozo, Guadeloupe, Madeira, Martinique, Mayotte, Melilla, Réunion, Saint Barthelmy, Saint Martin (französischer Teil), Vereinigtes Königreich

Für Reisen nach Bosnien-Herzegowina, in die Türkei oder nach Tunesien benötigen Sie statt der EHIC einen Auslandsreisekrankenschein. Diesen können Sie kostenfrei bei der VIACTIV anfordern. Für Reisen nach Mazedonien, Serbien und Montenegro gilt die EHIC – allerdings nur für Krankheiten, die Sie nicht schon bei Ihrer Einreise hatten.

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