Im Gegensatz zur EU akzeptieren einige osteuropäische Länder, die Türkei und Tunesien die europäische Krankenversicherungskarte noch nicht. Hier hilft die VIACTIV Reisenden schnell und unkompliziert mit einem Auslandskrankenschein weiter.
Schnelle Behandlung dank Auslandskrankenschein
Für Reisen nach Bosnien-Herzegowina, in die Türkei oder nach Tunesien gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) aktuell nicht. Damit wir die Kosten für Ihre ärztliche Versorgung bei akuten Beschwerden oder einem Unfall übernehmen können, müssen Sie einen Vertragsarzt bzw. ein Vertragskrankenhaus aufsuchen und dort einen Auslandskrankenschein vorlegen. Kosten für Behandlungen, die bis zu Ihrer Rückkehr nach Deutschland warten können, dürfen wir nicht übernehmen. Auch die Behandlungskosten in Privatpraxen oder -kliniken können wir in der Regel nicht erstatten, da diese weder die Gesundheitskarte noch den Auslandskrankenschein akzeptieren.

