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Organspendeausweis

Organ- und Gewebespende – für eine neue Chance

Wer sich mit dem Thema Organspende auseinandersetzt, kann Leben retten. 84 Prozent der Deutschen stehen der Organspende sehr positiv gegenüber – doch nur ein Bruchteil dokumentiert die Entscheidung und kommt somit als Spender infrage. Wir stellen Ihnen einige Informationen bereit, um Sie bei der persönlichen Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Bis zu sieben Leben retten

Wer sich für die Organspende entscheidet, kann bis zu sieben Menschen helfen. Transplantiert werden können unter anderem das Herz, die Nieren, die Leber, die Lunge, die Bauchspeicheldrüse und der Dünndarm. Neben Organen kann auch Gewebe gespendet werden, zum Beispiel Hornhaut oder auch die Sehnen. Das am häufigsten transplantierte Organ ist die Niere.

Oftmals ist die Transplantation eines Spenderorgans die letzte Chance auf Leben. 2018 haben in Deutschland 955 Menschen mit ihrer Organspende Leben gerettet, doch rund 10.000 Menschen warten derzeit noch auf ein Spenderorgan.

Grundsätzlich darf sich jeder für eine Organspende entscheiden. Dabei ist das Alter völlig irrelevant. Wichtig ist nur, dass die Organe gesund sind und fehlerfrei funktionieren. In seltenen Fällen darf man Organe auch für eine Lebendspende zur Verfügung stellen (meist eine Niere oder einen Teil der Leber). Dies ist jedoch nur bei Verheirateten, Verwandten oder sehr engen Freunden erlaubt.

Die Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende fällt vielen Menschen schwer, denn es bedeutet, sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen. Noch schwerer ist es allerdings, wenn die Angehörigen – in einer ohnehin schon emotional belastenden Situation – diese Entscheidung für einen selbst treffen müssen. Dieser Fall tritt dann ein, wenn der Verstorbene seine Haltung nicht zu Lebzeiten dokumentiert hat, zum Beispiel auf einem Organspendeausweis.

Der gesamte Prozess einer Organ- und Gewebespende sowie die Aufgaben aller Beteiligten sind in Deutschland durch Gesetze und Richtlinien streng und transparent geregelt. Ein Organ darf entnommen werden, wenn das Gehirn vor allen anderen Organen versagt. Zwei Ärzte müssen den endgültigen Hirntod unabhängig voneinander feststellen und dann die Koordinierungsstelle unverzüglich darüber informieren – erst dann ist eine Transplantation möglich.
Die Koordinierungsstelle setzt sich aus Vertretern der Bundesärztekammer, des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie Vertretern der Länder zusammen. Erst nach der rechtlichen und ärztlichen Prüfung kann und darf eine Organspende stattfinden. Dabei bleibt der gesamte Prozess anonym. Weder erfahren Angehörige des Spenders, an wen die Organe gehen, noch erhalten die Empfänger Informationen über den Spender.

Die gemeinnützige Stiftung Eurotransplant verantwortet die internationale Vermittlung der Spenderorgane an die registrierten Empfänger. Die Vergaberegeln beinhalten diverse Kriterien, wie Erfolgsaussichten und Dringlichkeit der Transplantation. Schwerkranke Kinder haben zum Beispiel Vorrang auf der Warteliste.

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Die Entscheidungslösung

In Deutschland gilt die Entscheidungslösung. Das heißt, Organe und Gewebe dürfen nur dann entnommen werden, wenn der Verstorbene seine Zustimmung vor seinem Tod dokumentiert hat. Wenn keine Entscheidung vorliegt, werden die Angehörigen zu dem vermeintlichen Willen befragt.

Im Ausland gelten vor allem die (erweiterte) Zustimmungslösung und die Widerspruchslösung. Das heißt: Wer sich zu Lebzeiten nicht aktiv gegen eine Organ- oder Gewebeentnahme nach dem Tod ausgesprochen hat, kommt automatisch als Spender infrage. Bei Todesfällen im Ausland greift die gesetzliche Regelung des jeweiligen Landes – ein weiterer Grund, die eigene Entscheidung auf dem Organspendeausweis zu dokumentieren.

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Digitales Organspende-Register

Häufig stellt sich die Frage nach einer Organ- und Gewebespende sehr plötzlich. Liegt dann keine dokumentierte Entscheidung vor, müssen Angehörige diese für den Verstorbenen übernehmen. Das kann sehr belastend und überfordernd sein. Das Gute: Egal, ob Ihre Entscheidung nun für oder gegen eine Organspende ausfällt. Sie können diese jetzt schon hinterlegen: im digitalen Organspende-Register der Bundesregierung. Das hilft im Zweifel allen Beteiligten! Der Eintrag ist natürlich freiwillig und absolut kostenlos. Außerdem kann er jederzeit geändert und widerrufen werden.

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