In Deutschland gilt die Entscheidungslösung. Das heißt, Organe und Gewebe dürfen nur dann entnommen werden, wenn der Verstorbene seine Zustimmung vor seinem Tod dokumentiert hat. Wenn keine Entscheidung vorliegt, werden die Angehörigen zu dem vermeintlichen Willen befragt.
Im Ausland gelten vor allem die (erweiterte) Zustimmungslösung und die Widerspruchslösung. Das heißt: Wer sich zu Lebzeiten nicht aktiv gegen eine Organ- oder Gewebeentnahme nach dem Tod ausgesprochen hat, kommt automatisch als Spender infrage. Bei Todesfällen im Ausland greift die gesetzliche Regelung des jeweiligen Landes – ein weiterer Grund, die eigene Entscheidung auf dem Organspendeausweis zu dokumentieren.
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