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Welche Organspende-Regeln gelten im Ausland?

Im Ausland gelten vor allem die (erweiterte) Zustimmungslösung und die Widerspruchslösung. Das heißt: Wer sich zu Lebzeiten nicht aktiv gegen eine Organ- oder Gewebeentnahme nach dem Tod ausgesprochen hat, kommt automatisch als Spender infrage. Bei Todesfällen im Ausland greift die gesetzliche Regelung des jeweiligen Landes – ein weiterer Grund, die eigene Entscheidung auf dem Organspendeausweis zu dokumentieren.

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