Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung setzen sich aus einem allgemeinen Grundbeitrag und einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Bei Beschäftigten und versicherungspflichtigen Rentenbeziehern übernimmt der Arbeitgeber bzw. der Rentenversicherungsträger jeweils die Hälfte. Alle aktuellen Beitragssätze finden Sie hier. Die wichtigsten Rechengrößen, Grenzwerte sowie Informationen zu den Beiträgen für Studierende und Selbstständige haben wir auf weiteren Seiten für Sie zusammengestellt.
Beitragssätze Krankenversicherung |
|
allgemein | 14,60 % |
ermäßigt | 14,00 % |
kassenindividueller Zusatzbeitrag | 1,60 % |
durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 1,60 % |
Beitragssätze Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung |
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Pflegeversicherung allgemein | 3,05 % |
Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23 Jahren | 3,40 % |
Rentenversicherung | 18,60 % |
Arbeitslosenversicherung | 2,40 % |
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