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Bitte beachten Sie:

Am 16. Mai 2025 sind wir nur eingeschränkt erreichbar

Am Freitag, 16. Mai 2025, findet unsere Personalversammlung statt. Unsere Kundenservices haben an diesem Tag verkürzte Öffnungszeiten oder bleiben komplett geschlossen. Auch telefonisch sind wir leider nur eingeschränkt erreichbar.

Schreiben Sie uns gerne eine Mail oder nutzen Sie unseren Rückrufservice unter https://www.viactiv.de/kontakt. Wir melden uns dann so schnell wie möglich bei Ihnen. In der kommenden Woche sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Wer zahlt die Beiträge für die Krankenversicherung?

Seit dem 01. Januar 2019 müssen Arbeitnehmer nur noch die Hälfte des Krankenkassenbeitrags zahlen. Die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber. Das gilt sowohl für den allgemeinen Beitragssatz als auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz.

Beispiel
Bei der VIACTIV liegt der Beitragssatz seit dem 01. November 2024 bei insgesamt 17,87 Prozent. Grundlage für die Berechnung des Beitrags ist bei Arbeitnehmern das Bruttoeinkommen. An die Krankenkasse gehen also - bis zur gesetzlich festgelegten Höchstgrenze - 17,87 Prozent des Bruttoeinkommens. Davon zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte.

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