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Wer zahlt die Beiträge für die Krankenversicherung?

Seit dem 01. Januar 2019 müssen Arbeitnehmer nur noch die Hälfte des Krankenkassenbeitrags zahlen. Die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber. Das gilt sowohl für den allgemeinen Beitragssatz als auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz.

Beispiel
Bei der VIACTIV liegt der Beitragssatz seit dem 01. Januar 2026 bei insgesamt 18,79 Prozent. Grundlage für die Berechnung des Beitrags ist bei Arbeitnehmern das Bruttoeinkommen. An die Krankenkasse gehen also - bis zur gesetzlich festgelegten Höchstgrenze - 18,79 Prozent des Bruttoeinkommens. Davon zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte.

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