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Was bedeutet "kassenindividueller Zusatzbeitrag"?

Neben dem vom Gesetzgeber festgelegten allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent kann jede Krankenkasse einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag als Prozentsatz erheben. Seit dem 01. Januar 2026 beträgt dieser bei der VIACTIV 4,19 Prozent.

Hintergrund
Die Politik hat den kassenindividuellen Zusatzbeitrag eingeführt, um den Wettbewerb zwischen den einzelnen Krankenkassen zu stärken. Das heißt, die Krankenkassen sind frei darin zu entscheiden, ob sie beispielsweise ihr Angebot an Zusatzleistungen ausbauen und dafür einen etwas höheren Zusatzbeitrag erheben oder ob sie sich eher auf die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen beschränken, dafür aber einen möglichst geringen Zusatzbeitrag anbieten wollen.

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