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Reiseschutzimpfungen mit der VIACTIV Krankenkasse

Wer in fernen Ländern Urlaub macht, hat später viel zu erzählen. Die VIACTIV sorgt dafür, dass exotische Krankheiten nicht in Ihrem Reisebericht vorkommen – mit umfassenden Informationen und besonderer Unterstützung beim Thema Auslandsimpfschutz.

Volle Kostenübernahme für Reiseschutzimpfungen

Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt unbedingt, welche Impfungen für Ihr Ziel empfohlen werden und ob es zu den Gebieten gehört, in denen eine Malaria-Prophylaxe nötig ist. Die Kosten für alle von der Ständigen Impfkommission für Ihr Reiseland empfohlenen Schutzimpfungen übernimmt die VIACTIV zu 100 Prozent.

Frühzeitig Impftermin vereinbaren

Kümmern Sie sich möglichst frühzeitig um Ihre Reiseschutzimpfungen. Viele Impfstoffe brauchen einige Zeit, um ihre volle Schutzwirkung zu entfalten. Das gilt besonders, aber nicht nur, für Hepatitis B. Um einen 85-prozentigen Schutz vor der vor allem in Asien und Afrika verbreiteten Virusinfektion zu erreichen, müssen Sie zweimal geimpft werden. Und zwar im Abstand von circa vier Wochen.

Kostenlose Impfberatung

Insgesamt gibt es rund zehn Impfungen, die weltweit für unterschiedliche Länder und Reisezeiten empfohlen werden: Cholera, FSME (Zecken-Hirnhautentzündung), Gelbfieber, Hepatitis A, Hepatitis B, Japanische Enzephalitis (JE), Malaria, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus, Zika-Virus-Infektion. Dazu kommt für manche Gebiete die Malaria-Prophylaxe, die in der Regel in Form von Tabletten eingenommen werden muss. Bei Fragen zum richtigen Impfschutz steht Ihnen unsere medizinische Gesundheitsberatung an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr kostenlos zur Verfügung.

Kostenerstattung

Beim Impftermin erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Rechnung, die Sie zunächst selbst begleichen. Zur Erstattung reichen Sie die Rechnung, den Zahlungsgbeleg und gegebenenfalls das Rezept anschließend einfach bei uns ein. Wir überweisen den Betrag dann umgehend auf Ihr Konto. Wichtig: Aus den Unterlagen muss hervorgehen, welche Impfungen für welche Personen durchgeführt und welche Kosten Ihnen in Rechnung gestellt wurden.

In einigen Regionen haben wir zudem Verträge für unsere Satzungsimpfungen geschlossen, sodass die Impfungen dort direkt über Ihre Krankenkassenkarte abgerechnet werden können und somit kein Antrag auf Kostenerstattung mehr nötig ist. Diese Regelung gilt bisher in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Westfalen-Lippe.

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