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Arzneimittel auf Reisen

Group 11 3 min Lesezeit   |   15.05.2020

Bitte beachten Sie, dass sich die Aktualität der Inhalte immer auf das Veröffentlichungsdatum bezieht.

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Viactiv Krankenkasse Reiseapotheke | VIACTIV Krankenkasse

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Wer ins Ausland reist und auf Medikamente angewiesen ist, muss einige Dinge beachten. Die wichtigsten Hinweise zur Mitnahme von Arzneimitteln auf Flügen, der sicheren Aus- und Einfuhr sowie zu Einnahme und Kauf vor Ort finden Sie hier im Überblick.

Besondere Gesundheitsrisiken vermeiden

Zeitverschiebung
Beachten Sie gerade bei regelmäßig einzunehmenden Medikamente wie beispielsweise der Antibabypille die Zeitverschiebung. Ärzte empfehlen, bei der Einnahme weiterhin in der heimatlichen Zeitzone zu bleiben.

Sonneneinstrahlung
Auch wenn die Vorfreude für ein Sonnenbad groß ist – manche Arzneimittel können in Verbindung mit Sonnenlicht unangenehme Hautirritationen hervorrufen. Hausarzt und Beipackzettel informieren über eventuelle fototoxische Reaktionen einer Arznei.

Keime
Nicht überall ist Leitungswasser Trinkwasser. Zur Einnahme von Medikamenten ist Mineralwasser im Zweifelsfall die sicherere Lösung.

Arzneimittel im Handgepäck

Koffer können verloren gehen oder versehentlich an einem anderen Flughafen landen. Am besten packen Sie Ihre Arzneimittel ins Handgepäck. Dort sind sie immer griffbereit. Die europäischen Handgepäck-Beschränkungen gelten nicht für flüssige Medikamente. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie an der Sicherheitskontrolle eine schriftliche Bescheinigung Ihres Hausarztes vorlegen können. Aus der Bescheinigung muss die Notwendigkeit der Medikamente hervorgehen. Dies ist auch bei Spritzen wegen Thrombose oder Diabetes nötig. Denn Spritzen gehören in Europa zu den gefährlichen Gegenständen, die nicht an Bord eines Flugzeugs dürfen.

Sichere Aus- und Einfuhr von Medikamenten

Egal ob Business-Trip oder Urlaubsreise: Wer unter Asthma, Diabetes oder Bluthochdruck leidet, muss seine Medizin stets bei sich tragen. Deshalb dürfen Sie Arzneimittel zum persönlichen Gebrauch grundsätzlich aus Deutschland ausführen – auch, wenn die Präparate unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Bei der Einfuhr in andere Länder sind allerdings gewisse Punkte zu beachten. Die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) empfiehlt, bei Reisen in Schengen-Staaten eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen. Außerhalb des Schengen-Raums ist die Einfuhr von Arzneimitteln nicht einheitlich geregelt. Das Auswärtige Amt empfiehlt deshalb, vorsorglich eine aktuelle Bescheinigung des Hausarztes in englischer Sprache mitzuführen.

In einigen Ländern, etwa Singapur oder den Vereinigten Arabischen Emiraten, gibt es besonders strenge Regeln für Schmerz- und Beruhigungsmittel. Möglicherweise müssen Sie bei der Einreise eine spezielle Genehmigung vorweisen. Am besten erfragen Sie die aktuell geltenden Regeln für Ihr Medikament direkt bei der jeweiligen diplomatischen Vertretung oder beim Bundesinstitut für Arzneimittel. Dort erhalten Sie auch entsprechende Erlaubnisanträge.

Im Ausland Medikamente kaufen

Einfach in die Apotheke im Urlaubsort gehen und Nachschub besorgen? So einfach ist es nicht unbedingt. Ein in Deutschland ausgestelltes Rezept behält zwar in allen EU-Ländern seine Gültigkeit. Allerdings können Arzneimittel in einem anderen Land möglicherweise nicht oder nur unter einem anderen Namen verfügbar sein (auch und insbesondere im EU-Ausland). Wenn Sie auf Reisen Medikamente benötigen, kann Ihnen auch ein Arzt vor Ort ein Rezept ausstellen. Zeigen Sie ihm bei regelmäßigen Beschwerden den Beipackzettel Ihrer gewohnten Arznei. Sie gibt ihm wichtige Hinweise auf die bisherige Dosierung und den Wirkstoff. Wenn Sie das Medikament in der Apotheke kaufen, legen Sie innerhalb der EU auf jeden Fall Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz EHIC) vor. Diese befindet sich auf der Rückseite Ihrer eGK.

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