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Beitragsübersicht 2024

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung setzen sich aus einem für alle Kassen identischen Grundbeitrag und einem individuell von den Kassen festgelegten Zusatzbeitrag zusammen. Alle Beitragssätze des Jahres 2024 finden Sie in den folgenden Tabellen.

Beitragssätze Krankenversicherung
allgemein 14,60 %
ermäßigt 14,00 %
kassenindividueller Zusatzbeitrag (bis 31.10.2024) 1,99 %
kassenindividueller Zusatzbeitrag (seit 01.11.2024) 3,27 %

 

Weitere Beitragssätze
Pflegeversicherung allgemein 3,40 %
Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23 Jahren 4,00 %
Rentenversicherung 18,60 %
Arbeitslosenversicherung 2,60 %

 

Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024 - Krankenversicherung
jährlich 69.300,00 EUR
monatlich 5.775,00 EUR

 

Beitragsbemessungsgrenze 2024 – Kranken- und Pflegeversicherung
jährlich 62.100,00 EUR
monatlich 5.175,00 EUR

 

Monatliche Höchstbeiträge 2024
Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch 755,55 EUR
Freiwillig Versicherte ohne Krankengeldanspruch 724,50 EUR
Kassenindividueller Zusatzbeitrag (bis 31.10.2024) 102,98 EUR
Kassenindividueller Zusatzbeitrag (seit 01.11.2024) 169,22 EUR
Pflegeversicherung 175,95 EUR
Pflegeversicherung für kinderlose Mitglieder 207,00 EUR

 

Monatliche Beiträge für Studenten 2024
Krankenversicherung 87,38 EUR
Kassenindividueller Zusatzbeitrag 27,96 EUR
Pflegeversicherung allgemein 29,07 EUR
Pflegeversicherung für Kinderlose Mitglieder 34,20 EUR

 

Geringfügigkeitsgrenze 2024
monatlich 538,00 EUR

 

Entlastung für Familien mit (vielen) Kindern

Der Beitragssatz in der Pflegeversicherung reduziert sich ab dem zweiten Kind um jeweils 0,25 Prozent. Das gilt für jedes Kind unter 25 Jahren. Ab fünf Kindern beträgt der Beitragssatz 2,4 Prozent.

Der Beitragssatz in der Pflegeversicherung berechnet sich für Familien wie folgt:

Selbstzahler ohne Beihilfeanspruch

Anzahl der Kinder
Beitragssatz PV allgemein abzgl. Abschlagshöhe Ergebnis PV-Satz
1 Kind 3,40 % entfällt 3,40 %
2 Kinder 3,40 % 0,25 % 3,15 %
3 Kinder 3,40 % 0,50 % 2,90 %
4 Kinder 3,40 % 0,75 % 2,65 %
5 und mehr Kinder 3,40 % 1,00 % 2,40 %

 

Selbstzahler mit Beihilfeanspruch
Für beihilfeberechtigte Mitglieder gilt der halbe allgemeine PV-Beitragssatz. Der jeweilige Abschlag wird in voller Höhe von dem halben PV-Satz abgezogen.

Anzahl der Kinder
Beitragssatz PV allgemein abzgl. Abschlagshöhe Ergebnis PV-Satz
1 Kind 1,70 % entfällt 1,70 %
2 Kinder 1,70 % 0,25 % 1,45 %
3 Kinder 1,70 % 0,50 % 1,20 %
4 Kinder 1,70 % 0,75 % 0,95 %
5 und mehr Kinder 1,70 % 1,00 % 0,70 %

 

Arbeitnehmende
Der Abschlag reduziert nur den Arbeitnehmeranteil und nicht den Arbeitgeberanteil.

Anzahl der Kinder
AN-Anteil Beitragssatz PV allg. abzgl. Abschlagshöhe Ergebnis PV-Satz
1 Kind 1,70 % entfällt 1,70 %
2 Kinder 1,70 % 0,25 % 1,45 %
3 Kinder 1,70 % 0,50 % 1,20 %
4 Kinder 1,70 % 0,75 % 0,95 %
5 und mehr Kinder 1,70 % 1,00 % 0,70 %

 

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