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Versichert im Ausland | VIACTIV Krankenkasse Versichert im Ausland | VIACTIV Krankenkasse

Versichert im Ausland

Im Ausland gilt, was auch hierzulande gilt: Wenn Sie medizinische Hilfe benötigen, zögern Sie nicht, zum Arzt zu gehen. Innerhalb der Europäischen Union ist dies für VIACTIV-Versicherte in der Regel völlig unkompliziert. Hier einige Hinweise, die Sie beachten sollten.

Die richtige Hilfe im Notfall

Bei Reisen in ein EU-Land werden die Kosten für medizinisch notwendige Leistungen grundsätzlich von uns übernommen. Eine wichtige Voraussetzung: Der behandelnde Arzt bzw. das Krankenhaus rechnet über das staatliche Gesundheitswesen ab. Denn mit staatlichen Stellen und Behandlern bestehen zumeist internationale Abkommen – bei privaten Kliniken und Praxen sieht das natürlich anders aus. Unser Rat: Erkundigen Sie sich am besten vor Ort nach entsprechenden Anlaufstellen.

Kostenlose Informationen für Ihr Reiseland

Die Europäische Krankenversicherungskarte – EHIC – stellt Ihre grundlegende Gesundheitsversorgung im europäischen Ausland sicher. Allerdings variieren die gesetzlichen Leistungskataloge von Land zu Land. Gerade bei zahnärztlicher Versorgung ist der Leistungsumfang in vielen unserer europäischen Nachbarländer deutlich geringer als in Deutschland. Im Idealfall lassen Sie sich von einem Vertragsarzt bzw. in einer Vertragsklinik behandeln. Fragen Sie, wenn möglich, bei der Gesundheitsbehörde des Reiselandes nach, wie Sie diese erkennen. Details zum Gesundheitssystem und Krankenversicherungsschutz in Ihrem Reiseland finden Sie außerdem in den Urlaubermerkblättern der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA).

Krank im Ausland: Was Sie jetzt wissen müssen

Sollten Sie im Ausland unterwegs sein und medizinische Hilfe benötigen, nehmen Sie diese bitte umgehend in Anspruch. Ihr Gesundheitsschutz steht für uns an erster Stelle. Uns ist es jedoch wichtig, sie offen und ehrlich über die kleinen und großen Stolpersteine bei einer Behandlung im Ausland aufzuklären. Ein wichtiger Anhaltspunkt ist immer: Wurde Ihre Krankenversichertenkarte eingelesen oder nicht? Falls nicht, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass für Sie privat Kosten entstehen.

Prinzipiell gilt: Ärzte im EU-Ausland sind alle dazu in der Lage, Kassenleistungen über die Gesundheitskarte (EHIC) abzurechnen. Einige Ärzte entscheiden sich aber bewusst dagegen. Für Ärzte ist es im Fall der Fälle schlicht lukrativer oder auch einfach nur gängige Praxis, eher privat als über die Gesundheitskarte abzurechnen. Wie das funktioniert, zeigt Ihnen ein kleines Beispiel.

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Umgeknickt beim Sightseeing

Plötzlich haben Sie starke Knieschmerzen und gehen umgehend zum Arzt oder ins Krankenhaus.

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Sie kommen in die Praxis / Klinik

In der Praxis ordnet der Arzt ein MRT an. Ihre Gesundheitskarte wurde vorab nicht eingelesen. Die Behandlung läuft über eine Privatrechnung.

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Los geht's zum MRT

Sie fühlen sich gut behandelt und sind natürlich froh über die schnelle Hilfe.

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Sie erhalten eine Privatrechnung

Anders als Sie es aus Deutschland gewohnt sind, wird nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Privatrechnung in Höhe von 300 €.

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Sie reichen die Rechnung bei der VIACTIV ein

Sie schicken Sie uns Ihre Rechnung zu. Wir überprüfen diese und erstatten lediglich den deutschen Kassensatz. Dieser liegt bei 117,14 €.

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Restbetrag muss privat gezahlt werden

Den Restbetrag in Höhe von 182,86 € müssen Sie leider selbst zahlen, da der Arzt die Kosten nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet hat.

Nachhaken und Hinschauen lohnt sich

Unser Beispiel ist noch harmlos. Vor allem in Privatkliniken kann es vorkommen, dass das 10-fache des Kassensatzes berechnet wird. Und wenn Sie am Ende auf den Kosten sitzenbleiben, ist der Ärger verständlicherweise groß. Im Zweifel gilt: Fragen Sie ruhig mehrfach nach, ob Ihre Versichertenkarte angenommen wurde. Und entscheiden Sie sich am besten für ein staatliches Krankenhaus. Hier ist die Wahrscheinlichkeit, mit der EHIC abrechnen zu können, deutlich größer.

VIACTIV Krankenkasse

Unser Tipp: Auslandskrankenversicherung

Gehen Sie auf Reisen einfach auf Nummer sicher: mit einer Auslandskrankenversicherung bzw. Reisekrankenversicherung. So sind Sie nicht nur im Fall der Fälle optimal abgesichert, etwa bei einer ambulanten oder stationären Behandlung. Sie können Ihren Urlaub, Ihre Geschäftsreise oder Ihren Shopping-Trip ins Nachbarland beruhigt antreten. Dank unserer Kooperation mit der Barmenia Krankenversicherung haben wir ein passendes Angebot mit super Konditionen für Sie.

Keine Regel ohne Ausnahmen

Im EU-Ausland sind Sie mit Ihrer Gesundheitskarte abgesichert. In einigen osteuropäischen Ländern, sowie in den Nicht-EU-Ländern Türkei und Tunesien ist die europäische Gesundheitskarte nicht anwendbar. Hier hilft die VIACTIV Reisenden schnell und unkompliziert mit einem Auslandskrankenschein weiter. Wir haben alle weiteren Informationen rund um das Thema Auslandskrankenschein auch noch einmal für Sie zusammengefasst.

Auslandsnotruf

Sie sind im Ausland und sind unsicher, was Ihre Behandlung angeht? Dann sind wir für Sie mit unserem Auslandsnotruf gerne für Sie da.

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