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Widerspruch zur ePA


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Ihr Widerspruch gegen ...

Bitte beachten Sie: Sobald Sie der Anlage einer ePA widersprechen (Punkt 1), ist der Widerspruch gegen einzelne Funktionen nicht mehr nötig.

Es wird keine ePA für Sie angelegt. Natürlich können Sie Ihre persönliche ePA später wieder beantragen. Dann sind wir gerne für Sie da.

Als Ihre Krankenkasse legen wir Abrechnungsdaten automatisch in Ihrer ePA ab. Zum Beispiel Diagnosen und Behandlungen. Wenn Sie widersprechen, werden diese nicht in die ePA eingestellt.

Auch E-Rezepte landen automatisch in Ihrer ePA. Mit Ihrem Widerspruch werden keine neuen Daten übertragen. Bestehende Medikationslisten werden gelöscht.

Daten in Ihrer ePA werden an das Forschungsdatenzentrum gesendet. Natürlich anonymisiert. Wenn Sie widersprechen, werden keine neuen Daten übermittelt und übertragene Daten werden gelöscht.

Der digital gestützte Medikationsprozess (dgMP) soll sicherstellen, dass sich Ihre Medikamente miteinander vertragen. Dafür werden Ihre Medikamentendaten genutzt. Mit Ihrem Widerspruch bleibt die Medikationsliste zwar in Ihrer ePA. Medizinisches Personal hat allerdings keinen Zugriff mehr darauf.

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