Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Bitte beachten Sie: Sobald Sie der Anlage einer ePA widersprechen (Punkt 1), ist der Widerspruch gegen einzelne Funktionen nicht mehr nötig.
Wenn Sie bisher nicht widersprochen haben, wurde schon eine ePA für Sie angelegt. Diese wird nach Ihrem Widerspruch von uns gelöscht. Sie versichern sich zum ersten Mal bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland? Dann wird keine ePA für Sie angelegt, wenn Sie jetzt widersprechen. In beiden Fällen gilt: Sie können sich jederzeit neu entscheiden. Melden Sie sich einfach bei uns, wenn Sie die ePA doch nutzen möchten. Wir legen dann gerne nachträglich eine ePA für Sie an.
Als Ihre Krankenkasse legen wir Abrechnungsdaten automatisch in Ihrer ePA ab. Zum Beispiel von Diagnosen und Behandlungen. Wenn Sie widersprechen, werden keine Abrechnungsdaten in die ePA eingestellt.
Auch E-Rezepte landen automatisch in Ihrer ePA. Mit Ihrem Widerspruch werden keine neuen Daten übertragen. Bestehende Medikationslisten werden gelöscht.
Daten in Ihrer ePA werden an das Forschungsdatenzentrum gesendet. Natürlich anonymisiert. Wenn Sie widersprechen, werden keine neuen Daten übermittelt und übertragene Daten werden gelöscht.
Der digital gestützte Medikationsprozess (dgMP) soll sicherstellen, dass sich Ihre Medikamente miteinander vertragen. Dafür werden Ihre Medikamentendaten genutzt. Mit Ihrem Widerspruch bleibt die Medikationsliste zwar in Ihrer ePA. Medizinisches Personal hat allerdings keinen Zugriff mehr darauf.
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