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Fahrkosten

Nicht immer ist der Arzt um die Ecke. Für den Besuch eines Facharztes oder die Behandlung in einer Fachklinik können aufwändige Anfahrten oder ein Krankentransport erforderlich sein. In vielen Fällen übernimmt die VIACTIV einen Großteil der Kosten.

Für diese Fahrten übernehmen wir die Kosten

Zu den typischen Fällen, bei denen wir die Fahrkosten übernehmen können, gehören:

  • Rettungsfahrten zum Krankenhaus
  • Krankentransporte, bei denen aus medizinischen Gründen eine fachliche Betreuung notwendig ist
  • Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung oder zu einer ambulanten Operation im Krankenhaus, wenn sich dadurch eine stationäre Aufnahme oder eine teilstationäre Krankenhausbehandlung vermeiden lässt oder zumindest verkürzt werden kann.

Welches Fahrzeug Sie dabei benutzen, ist grundsätzlich nicht relevant. Es muss für den jeweiligen Einzelfall angemessen sein. Fahrten in einem Krankenkraftwagen sind in der Regel erstattungsfähig.

Fahrten zur ambulanten Behandlung

Kosten für Fahrten zu einer ambulanten Behandlung sind in der Regel nicht erstattungsfähig. Ausnahmen bilden Fahrten beispielsweise zur Dialysebehandlung, zur Strahlen- oder Chemotherapie sowie Fahrten von Menschen mit Pflegegrad 3 bis 5 (bei Pflegegrad 3 zusätzlich wegen dauerhafter Beeinträchtigung der Mobilität). Auch für Fahrten, die für Schwerbehinderte anfallen, können wir die Kosten übernehmen. Orientierung geben hier die Vermerke im Schwerbehindertenausweis: aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (Blind) oder H (hilflos).

Kunden, die diese Voraussetzungen in Pflegegrad oder Schwerbehinderung erfüllen, brauchen ihre Verordnung für Fahrten zur ambulanten Behandlung nicht mehr zur Genehmigung bei uns einreichen.

Kostenerstattung beantragen

Besprechen Sie das Thema Fahrkosten mit Ihrem Arzt. Er kennt Sie am besten und kann einschätzen, wie Sie am sichersten zur jeweils geplanten Behandlung kommen können. Die Kostenerstattung durch die VIACTIV müssen Sie grundsätzlich vorab beantragen. Ausnahmen hiervon gelten für die obengenannten Schwerbehinderten und Pflegebedürftigen. Bei ihnen gilt die Genehmigung per Gesetz als erteilt. Wie das alles funktioniert, erklären wir Ihnen auf der folgenden Seite.

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