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Pflege-ABC – worauf ist zu achten?

Group 11 2 min Lesezeit   |   18.02.2019

Bitte beachten Sie, dass sich die Aktualität der Inhalte immer auf das Veröffentlichungsdatum bezieht.

Group 20

Autor

VIACTIV Krankenkasse
Viactiv Krankenkasse-Pflege | VIACTIV Krankenkasse

Pflege-ABC – worauf ist zu achten?

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Ob schleichender Prozess im Alter, ein tragischer Unglücksfall oder eine Krankheit - wer plötzlich selbst auf Pflege angewiesen ist oder einen Angehörigen versorgt, steht erstmal vor vielen Fragezeichen. Wir erklären hier die wichtigsten Begriffe.

Pflegebedürftigkeit

Laut gesetzlicher Definition erfasst dieser Begriff alle Personen, die Hilfe von anderen bedürfen, weil sie gesundheitlich bedingt in ihrer Selbständigkeit beeinträchtigt sind. Dazu gehören Personen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen. Pflegebedürftigkeit kann in jedem Lebensabschnitt auftreten.

Pflegeleistungen beantragen

Die Pflegebedürftigkeit muss für eine bestimmte Dauer und zu einem festgelegten Grad der Schwere bestehen. Der Antrag auf Pflegeleistungen wird bei der Pflegekasse gestellt. Diese beauftragt einen unabhängigen Gutachter oder den Medizinischen Dienst (kurz MD), welcher dann den Antrag und den Grad der Bedürftigkeit überprüft.

Einstufung in Pflegegrade

Bei der Einstufung der Pflegebedürftigkeit eines Menschen gibt es eine Unterteilung in fünf Pflegegrade. Diese richten sich danach, wie stark der Pflegebedürftige in seiner Selbständigkeit eingeschränkt ist und wie viel Unterstützung er zur Bewältigung des Alltags benötigt. Dabei werden geistige und seelische Beeinträchtigungen genauso berücksichtigt wie körperliche. Die Einstufung in die Pflegegrade bestimmt dann darüber, mit welchen konkreten Leistungen Sie als Bedürftiger oder Pflegender rechnen dürfen.

Von geringen bis schwersten Beeinträchtigungen

Für die Bestimmung des Pflegegrads werden Punkte für verschiedene Bereiche des Lebens vergeben; also für die Beeinträchtigung der Selbständigkeit in Sachen Mobilität, Selbstversorgung, der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten und einigen weiteren. Zusammenaddiert bestimmen die Punktzahlen dann die Zuordnung zu einem Pflegegrad. Pflegegrad 1 beschreibt die geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (12,5 bis 27 Punkte), Pflegegrad 5 die schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte).

Besonderheiten

Neben den verschiedenen Leistungen je nach Pflegegrad haben alle Bedürftigen und ihre Angehörigen außerdem Anspruch auf Pflegeberatung und verschiedene Pflegekurse. Hier schulen erfahrene Fachkräfte in der häuslichen Umgebung ganz individuell den richtigen Umgang mit dem Pflegebedürftigen.
Und auch wenn Sie berufstätig sind, können Sie Ihre Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen für bis zu sechs Monate niederlegen, um einen nahen Verwandten zeitweise zu pflegen.

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