Wenn die Pflegekraft für längere Zeit ausfällt oder die nötige Rund-um-die-Uhr-Versorgung zeitweilig nicht leisten kann, ist Kurzzeitpflege oft die beste Lösung. Dabei wird der Pflegebedürftige vorübergehend in einer stationären Pflegeeinrichtung betreut und versorgt. Um das Finanzielle kümmert sich die VIACTIV Pflegekasse: mit einem Zuschuss von bis zu 1.774 Euro für acht Wochen Kurzzeitpflege im Kalenderjahr. Durch nicht in Anspruch genommene Leistungen der Verhinderungspflege kann dieser Betrag sogar erhöht werden. Für acht Wochen Kurzzeitpflege stehen somit maximal 3.386 Euro jährlich zur Verfügung. Außerdem werden während der Kurzzeitpflege 50 Prozent Ihres normalen Pflegegeldes weitergezahlt. Ab 01.01.2025 beträgt der Zuschuss 1.854,00 Euro und der maximale Betrag 3.539,00 Euro.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben grundsätzlich Anspruch auf einen Zuschuss zur Kurzzeitpflege. Um diesen zu erhalten, füllen Sie bitte unser Antragsformular aus und senden Sie dieses unterschrieben an uns zurück. Die Kosten für die pflegerische Versorgung und Betreuung werden direkt mit der Einrichtung abgerechnet, für Unterkunft und Verpflegung müssen Sie selbst aufkommen. Gegebenenfalls können Sie sich diese aber über den monatlichen Entlastungsbetrag zurückholen.
Laden Sie das benötigte Antragsformular direkt hier herunter.
Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular bitte an folgende Adresse.
VIACTIV Krankenkasse
Zentraler Posteingang
44775 Bochum
Möchten Sie Kurzzeitpflege für sich selbst beantragen? Dann können Sie dies problemlos über die VIACTIV-App erledigen. Ihre persönlichen Daten sind dann bereits für Sie hinterlegt. Hierfür benötigen Sie unsere VIACTIV Service-App, die Ihnen kostenfrei in allen App-Stores zur Verfügung steht. Sie müssen sich dort registrieren und können dann unsere Formulare innerhalb der App oder über VIACTIV Service-Online, unseren digitalen Kundenservice über den Desktop-Browser nutzen.
Laden Sie die VIACTIV-App einfach im App Store von Apple oder im Google Play Store herunter.
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