Die gewohnte Pflegekraft ist verreist oder erkrankt? Mit der Möglichkeit der Kurzzeitpflege sorgt die VIACTIV dafür, dass zuhause gepflegte Menschen auch in Zeiten, in denen ihre Pflegeperson nicht zur Verfügung steht, rund um die Uhr bestmöglich versorgt werden.
Bis zu acht Wochen Ersatzbetreuung im Pflegeheim
Wenn die Pflegekraft für längere Zeit ausfällt oder die nötige Rund-um-die-Uhr-Versorgung zeitweilig nicht leisten kann, ist Kurzzeitpflege oft die beste Lösung. Dabei wird der Pflegebedürftige vorübergehend in einer stationären Pflegeeinrichtung betreut und versorgt. Für acht Wochen im Jahr können Sie diese Unterstützung nutzen. Um das Finanzielle kümmert sich die VIACTIV Pflegekasse: Seit dem 01.07.2025 können Sie die bisher getrennten Budgets für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ganz flexibel bis zu einem Betrag von 3.539 Euro jährlich für die erforderliche Ersatzpflege einsetzen. Egal, ob diese in einer zugelassenen Kurzzeitpflegeeinrichtung stattfindet oder zu Hause erfolgt. Außerdem werden während der Kurzzeitpflege 50 Prozent Ihres normalen Pflegegeldes weitergezahlt.
Voraussetzungen und Beantragung
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben grundsätzlich Anspruch auf einen Zuschuss zur Kurzzeitpflege. Um diesen zu erhalten, füllen Sie bitte unser Antragsformular aus und senden Sie dieses unterschrieben an uns zurück. Die Kosten für die pflegerische Versorgung und Betreuung werden direkt mit der Einrichtung abgerechnet, für Unterkunft und Verpflegung müssen Sie selbst aufkommen. Gegebenenfalls können Sie sich diese aber über den monatlichen Entlastungsbetrag zurückholen.

