Die Tages- oder Nachtpflege wird auch als teilstationäre Pflege bezeichnet. Sie kann einzeln oder als Ergänzung zur häuslichen Pflege erfolgen. In der Regel wird der Pflegebedürftige dabei zu Hause abgeholt und für einen fest vereinbarten Zeitraum in einer stationären Einrichtung betreut. Anschließend kehrt er wieder nach Hause in seine gewohnte Umgebung zurück.
In den Pflegegraden 2 bis 5 beteiligt sich die VIACTIV Pflegekasse - zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistungen - an den Kosten einer Tages- oder Nachtpflege. Mit welchen monatlichen Zuschüssen Sie rechnen können, erfahren Sie in der folgenden Tabelle.
Pflegegrad | Höchstbeträge ab 01.01.2025 |
2 | 721 Euro |
3 | 1.357 Euro |
4 | 1.685 Euro |
5 | 2.085 Euro |
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro mit den Kosten für eine Tages- oder Nachtpflege verrechnen lassen. Ab 01.01.2025 beträgt der Entlastungsbetrag 131 Euro. Dazu müssen Sie die entsprechenden Rechnungen bei uns einreichen.
Um unsere finanzielle Unterstützung für eine Tages- oder Nachtpflege zu erhalten, füllen Sie einfach unseren Antrag aus und reichen Sie diesen unterschrieben bei uns ein. Wir rechnen die Kosten dann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel direkt mit dem Leistungserbringer ab.
Laden Sie das benötigte Antragsformular direkt hier herunter.
Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular bitte an folgende Adresse:
VIACTIV Krankenkasse
Zentraler Posteingang
44775 Bochum
Möchten Sie Pflegeleistungen für sich selbst beantragen? Dann können Sie dies problemlos über die VIACTIV-App erledigen. Ihre persönlichen Daten sind dann bereits für Sie hinterlegt. Hierfür benötigen Sie unsere VIACTIV Service-App, die Ihnen kostenfrei in allen App-Stores zur Verfügung steht. Sie müssen sich dort registrieren und können dann unsere Formulare innerhalb der App oder über VIACTIV Service-Online, unseren digitalen Kundenservice über den Desktop-Browser nutzen.
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