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Ambulante Wohngruppen

In einer ambulanten Wohngruppe leben drei oder mehr Pflegebedürftige dauerhaft zusammen und werden vor Ort entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse versorgt. Eine gute Möglichkeit, um bei Pflegebedarf selbstbestimmtes Wohnen, soziale Kontakte und professionelle Pflege zu verbinden.

Gründungszuschuss und monatlicher Wohngruppenzuschlag

Die Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe fördert die VIACTIV mit bis zu 2.500 Euro pro Person, maximal 10.000 Euro pro Wohngruppe. Ab dem 01.01.2025 beträgt die Förderung 2.613 Euro pro Person, maximal 10.452 Euro pro Wohngruppe. Außerdem haben die Bewohnerinnen und Bewohner unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 Euro im Monat. Ab 01.01.2025 besteht ein Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag von 224 Euro im Monat. Und zwar zusätzlich zu anderen Pflege- und Entlastungsleistungen, die von den Mitgliedern der Wohngruppe in Anspruch genommen werden.

Voraussetzungen für die Bezuschussung

  • Die pflegerische Versorgung der ambulant betreuten Wohngruppe erfolgt in einer gemeinsamen Wohnung. Letzteres ist der Fall, wenn Sanitärbereich, Küche und Aufenthaltsraum (falls vorhanden) in einer abgeschlossenen Wohneinheit von allen Bewohnern jederzeit allein oder gemeinsam genutzt werden.
  • Zum Zweck der gemeinschaftlich organisierten Pflege und Betreuung wohnen mindestens drei (und höchstens zwölf) Menschen mit Pflegegrad 1 oder höher zusammen.
  • Eine private Pflegeperson oder ein ambulanter Pflegedienst wird von der Wohngruppe mit organisatorischen, verwaltenden oder pflegerischen Tätigkeiten beauftragt.

Antrag und Kostenerstattung

Um von unserem Gründungszuschuss für ambulante Wohngruppen und dem monatlichen Wohngruppenzuschlag zu profitieren, müssen Sie unser Antragsformular ausfüllen und unterschrieben bei uns einreichen. Die VIACTIV zahlt den Wohngruppenzuschlag erstmalig in dem Monat, in dem der Antrag bei uns eingeht.

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