Bestmöglicher Ersatz mit unserer Unterstützung
Mit der VIACTIV Pflegekasse sind Pflegebedürftige auch beim Ausfall einer privaten Pflegeperson bestens abgesichert. Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss zur Ersatz- bzw. Verhinderungspflege. Einzige Voraussetzung: Vor der erstmaligen Inanspruchnahme einer Ersatzpflege müssen Sie bereits mindestens 6 Monate zu Hause gepflegt worden sein. Das Vorliegen eines Pflegegrades während dieser Zeit ist nicht zwingend notwendig. Die Ersatzpflege kann sowohl durch eine andere Privatperson, die nicht mit dem Pflegebedürftigen in einem Haushalt lebt oder nicht mit ihm bis zum 2. Grad verwandt/verschwägert ist, als auch durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgen. Ist auch dies nicht möglich, kann der Pflegebedürftige übergangsweise in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden.
Dauer und Höhe der Bezuschussung
Der Anspruch auf Ersatzpflege besteht für bis zu 42 Tage pro Jahr und beträgt höchstens 1.612 Euro. Dieser Betrag kann um bis zu 806 Euro aus nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege, also auf maximal 2.418 Euro, erhöht werden. Diese Mittel können zum Beispiel für Fahrkosten, Verdienstausfälle oder Kosten für einen ambulanten Pflegedienst verwendet werden. Darüber hinaus werden 50 Prozent des zuvor gezahlten Pflegegeldes auch während einer Ersatzpflege für bis zu sechs Wochen pro Jahr weitergezahlt.
Hinweis: Wenn die Ersatzpflege von Verwandten oder Verschwägerten bis zum 2. Grad oder von Personen, die mit dem Pflegebedürftigen in einem Haushalt leben, durchgeführt wird, ist die Kostenübernahme auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes begrenzt. Werden außerdem Fahrkosten und Verdienstausfall nachgewiesen, so zahlen wir auch diese Kosten.
Antrag und Auszahlung
Um unseren Zuschuss für Ersatzpflege zu erhalten, füllen Sie einfach unser Antragsformular aus und senden Sie dieses unterschrieben an uns zurück. Nach Genehmigung des Antrages benötigen wir noch einen Nachweis über die entstandenen Kosten. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie mit der Genehmigung des Antrages. Nach Eingang des ausgefüllten Nachweises überweisen wir den entsprechenden Betrag dann direkt auf Ihr Konto. Ein externer Pflegedienst kann die Kosten direkt mit der VIACTIV abrechnen.