Als Ersatz- oder auch Verhinderungspflege bezeichnet man die ersatzweise pflegerische Versorgung durch eine andere private oder professionelle Pflegekraft, wenn die eigentliche private Pflegeperson zeitweilig ausfällt. Zum Beispiel, weil sie krank, im Urlaub oder aus anderen Gründen nicht verfügbar ist.
Bestmöglicher Ersatz mit unserer Unterstützung
Mit der VIACTIV Pflegekasse sind Pflegebedürftige auch beim Ausfall ihrer privaten Pflegeperson bestens abgesichert. Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss für die Verhinderungspflege. Die Verhinderungspflege kann durch eine andere Privatperson oder einen Pflegedienst erbracht werden. Auch die Aufnahme in eine stationäre Einrichtung ist möglich.
Dauer und Höhe der Bezuschussung
Seit dem 01.07.2025 können Sie die bisher getrennten Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ganz flexibel bis zu einem Betrag von 3.539 Euro jährlich für die erforderliche Ersatzpflege einsetzen. Egal, ob diese zu Hause erfolgt oder in einer zugelassenen Kurzzeitpflegeeinrichtung stattfindet. Ab dem 01.01.2026 erstatten wir Ihnen die Leistungen der Verhinderungspflege, wenn Sie die Unterlagen zur Abrechnung bis spätestens zum 31.12. des Folgejahres einreichen.
Die Verhinderungspflege kann für bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr erfolgen. Sie ist sogar zeitlich unbegrenzt möglich, wenn die private Pflegeperson nicht für einen längeren Zeitraum, sondern nur stundenweise (d.h. weniger als 8 Stunden am Tag) ausfällt.
Wenn die Verhinderungspflege von Verwandten oder Verschwägerten bis zum 2. Grad bzw. von Personen, die mit dem pflegebedürftigen Menschen in einem Haushalt leben, durchgeführt wird, zahlen wir das 2-Fache des monatlichen Pflegegeldes zuzüglich nachgewiesener Fahrkosten und Verdienstausfall.
Antrag und Auszahlung
Sie müssen vorab keinen Antrag mehr stellen. Erst wenn die Verhinderungspflege vorbei ist, prüfen wir Höhe und Umfang der Kosten. Dazu benötigen wir nur eines der unten aufgeführten Formulare ausgefüllt und von allen Beteiligten unterschrieben zurück. Nutzen Sie bitte passend zu Ihrer Situation das Formular für "Verhinderungspflege durch Privatperson" oder für "Verhinderungspflege durch Pflegedienstleister".

