Pflegegrad | Betrag |
1 | 125 Euro |
2 | 689 Euro |
3 | 1.298 Euro |
4 | 1.612 Euro |
5 | 1.995 Euro |
Anspruch auf Pflegesachleistungen haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2, 3, 4 und 5. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten einen monatlichen Entlastungsbetrag, der auch für die Sachleistung durch den Pflegedienst eingesetzt werden kann. Wichtig ist, dass die Pflege durch qualifizierte Pflegekräfte von ambulanten Pflegediensten erbracht wird, mit denen die VIACTIV einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat.
Beim Antrag auf Pflegeleistungen können Sie zwischen Pflegegeld, also Geldleistungen für die häusliche Pflege durch Privatpersonen, und den oben beschriebenen Sachleistungen wählen. Die Auszahlung des Pflegegelds erfolgt monatlich durch die VIACTIV Pflegekasse direkt auf Ihr Konto. Pflegesachleistungen hingegen werden von uns direkt mit dem Leistungserbringer abgerechnet.
Laden Sie das benötigte Antragsformular direkt hier herunter.
Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular bitte an folgende Adresse.
VIACTIV Krankenkasse
Zentraler Posteingang
44775 Bochum
Möchten Sie Pflegeleistungen für sich selbst beantragen? Dann können Sie dies problemlos über die VIACTIV-App erledigen. Ihre persönlichen Daten sind dann bereits für Sie hinterlegt. Hierfür benötigen Sie unsere VIACTIV Service-App, die Ihnen kostenfrei in allen App-Stores zur Verfügung steht. Sie müssen sich dort registrieren und können dann unsere Formulare innerhalb der App oder über VIACTIV Service-Online, unseren digitalen Kundenservice über den Desktop-Browser nutzen.
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