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Wohnumfeldverbesserung

Nicht jede Privatwohnung wird den Anforderungen häuslicher Pflege gerecht. Gezielte Umbaumaßnahmen können helfen, das heimische Wohnumfeld so zu gestalten, dass eine optimale Versorgung möglich ist.

Das beste Wohnumfeld für Ihre Pflege

Durch gezielte bauliche Maßnahmen kann Ihr Wohnumfeld so an die individuelle Pflegesituation angepasst werden, dass sowohl Ihnen als auch Ihrer Pflegeperson das Leben erleichtert wird. Die VIACTIV beteiligt sich an den Kosten hierfür mit bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme, bei Wohngruppen bis zu 16.000 Euro. Ab 01.01.2025 beteiligt sich die VIACTIV Krankenkasse sogar mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und bei Wohngruppen sogar mit bis zu 16.720 Euro. Bezuschusst wird beispielsweise die Installation von Treppenliften oder der Einbau von Fenstern mit Griffen in rollstuhlgerechter Höhe. Auch Maßnahmen, die mit größeren Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind, werden von uns gefördert. Dazu zählen zum Beispiel Türverbreiterungen, fest installierte Rampen oder der Einbau einer behindertengerechten Dusche. Ist ein Umbau aufgrund der bestehenden Bausubstanz nicht möglich, kann auch der Umzug in eine pflegegerechte Wohnung bezuschusst werden. Dies gilt allerdings nicht für den Umzug in ein Pflegeheim.

Voraussetzungen für eine Bezuschussung

Grundlegende Voraussetzung für eine Bezuschussung durch die VIACTIV ist, dass die geplante Umbaumaßnahme dazu dient, die häusliche Pflege zu ermöglichen oder erheblich zu erleichtern bzw. dem Pflegebedürftigen hilft, wieder ein möglichst selbständiges Leben zuhause zu führen. Modernisierungsmaßnahmen oder Maßnahmen, durch die eine Standardausstattung des Wohnumfelds erreicht wird, darf die VIACTIV nicht bezuschussen. Mietrechtliche Fragen sind zudem vor Beantragung der gewünschten Baumaßnahme, zum Beispiel bei einem Umbau des Bades, selbständig mit dem Vermieter zu klären.

Antrag und Kostenerstattung

Um unsere finanzielle Unterstützung zu erhalten, benötigen wir von Ihnen den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Bezuschussung einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme, die Einverständniserklärung Ihres Vermieters, Nachweise über eventuelle Zuschüsse von anderen Trägern und einen Kostenvoranschlag. Generell gilt: Erstattet werden nur Arbeitskosten von anerkannten Handwerksbetrieben.

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