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Leistungen bei Pflegegrad 4

Die VIACTIV unterstützt Pflegebedürftige in den unterschiedlichsten Bereichen. Die folgende Tabelle gibt Auskunft darüber, mit welchen konkreten Leistungen Sie in Pflegegrad 4 rechnen können.

Leistung Betrag
Entlastungsbetrag
Bis zu 131 Euro monatlich
Pflegesachleistungen
bis zu 1.859 Euro monatlich
Pflegegeld
Monatlich 800 Euro
Tages- oder Nachtpflege bis zu 1.685 Euro monatlich
Vollstationäre Pflege 1.855 Euro monatlich oder 15 Prozent des Heimentgelts (bis zu 278 Euro monatlich) bei Unterbringung in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
Die Zuschläge zur Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile im Heim werden unmittelbar mit den Pflegeeinrichtungen abgerechnet und sind abhängig von der Verweildauer.
Dabei gilt: Je länger man Leistungen nach § 43 bezieht, desto höher fällt der Zuschlag aus. Im Einzelnen sind die Zuschläge wie folgt gestaffelt:

Bezugsdauer Leistungszuschlag
bis 12 Monate 15 %
mehr als 12 Monate 30 %
mehr als 24 Monate 50 %
mehr als 36 Monate 75 %
Verhinderungspflege
3.539 Euro für 56 Tage im Jahr
Die bisher getrennten Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden zu einem Gesamtbetrag für die erforderliche Ersatzpflege zusammengefasst. Egal, ob diese in einer zugelassenen Kurzzeitpflegeeinrichtung stattfindet oder zu Hause erfolgt. Die im ersten Halbjahr verbrauchten Beträge werden angerechnet.
Kurzzeitpflege 3.539 Euro für 56 Tage im Jahr
Die bisher getrennten Budgets für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege werden zu einem Gesamtbetrag für die erforderliche Ersatzpflege zusammengefasst. Egal, ob diese in einer zugelassenen Kurzzeitpflegeeinrichtung stattfindet oder zu Hause erfolgt. Die im ersten Halbjahr verbrauchten Beträge werden angerechnet.
Wohngruppenzuschlag 224 Euro monatlich
Ambulante Wohngruppen bis zu 2.613 Euro für eine Person
bis zu 10.452 Euro für die Gründung einer Wohngruppe
Pflegehilfsmittel 42 Euro monatlich
Wohnumfeldverbesserung bis zu 4.180 Euro für Einzelpersonen
bis zu 16.720 Euro für Wohngruppen
Beratungsbesuch Einmal pro Halbjahr erforderlich
Fahrkosten
Kostenerstattung für Fahrten zur ambulanten Behandlung ohne Antragstellung

Alle Pflegebedürftigen haben darüber hinaus Anspruch auf Pflegeberatung, Pflegekurse und Hausnotrufgeräte. Außerdem können verschiedene ambulante Leistungen miteinander kombiniert werden.

 

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