Die VIACTIV unterstützt Pflegebedürftige in den unterschiedlichsten Bereichen. Die folgende Tabelle gibt Auskunft darüber, mit welchen konkreten Leistungen Sie in Pflegegrad 4 rechnen können.
| Leistung | Betrag | ||||||||||
| Entlastungsbetrag |
Bis zu 131 Euro monatlich | ||||||||||
| Pflegesachleistungen |
bis zu 1.859 Euro monatlich | ||||||||||
| Pflegegeld |
Monatlich 800 Euro | ||||||||||
| Tages- oder Nachtpflege | bis zu 1.685 Euro monatlich | ||||||||||
| Vollstationäre Pflege | 1.855 Euro monatlich oder 15 Prozent des Heimentgelts (bis zu 278 Euro monatlich) bei Unterbringung in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Die Zuschläge zur Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile im Heim werden unmittelbar mit den Pflegeeinrichtungen abgerechnet und sind abhängig von der Verweildauer. Dabei gilt: Je länger man Leistungen nach § 43 bezieht, desto höher fällt der Zuschlag aus. Im Einzelnen sind die Zuschläge wie folgt gestaffelt:
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| Verhinderungspflege |
3.539 Euro für 56 Tage im Jahr Die bisher getrennten Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden zu einem Gesamtbetrag für die erforderliche Ersatzpflege zusammengefasst. Egal, ob diese in einer zugelassenen Kurzzeitpflegeeinrichtung stattfindet oder zu Hause erfolgt. Die im ersten Halbjahr verbrauchten Beträge werden angerechnet. |
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| Kurzzeitpflege | 3.539 Euro für 56 Tage im Jahr Die bisher getrennten Budgets für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege werden zu einem Gesamtbetrag für die erforderliche Ersatzpflege zusammengefasst. Egal, ob diese in einer zugelassenen Kurzzeitpflegeeinrichtung stattfindet oder zu Hause erfolgt. Die im ersten Halbjahr verbrauchten Beträge werden angerechnet. |
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| Wohngruppenzuschlag | 224 Euro monatlich | ||||||||||
| Ambulante Wohngruppen | bis zu 2.613 Euro für eine Person bis zu 10.452 Euro für die Gründung einer Wohngruppe |
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| Pflegehilfsmittel | 42 Euro monatlich | ||||||||||
| Wohnumfeldverbesserung | bis zu 4.180 Euro für Einzelpersonen bis zu 16.720 Euro für Wohngruppen |
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| Beratungsbesuch | Einmal pro Halbjahr erforderlich | ||||||||||
| Fahrkosten |
Kostenerstattung für Fahrten zur ambulanten Behandlung ohne Antragstellung |
Alle Pflegebedürftigen haben darüber hinaus Anspruch auf Pflegeberatung, Pflegekurse und Hausnotrufgeräte. Außerdem können verschiedene ambulante Leistungen miteinander kombiniert werden.