Unsere Expertinnen und Experten sind bei Fragen zum Thema Pflege immer für Sie da. Egal, ob es um den Pflegegrad, die Kostenübernahme für einen Heim- oder Hospizplatz, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen oder Pflegehilfsmittel geht. Rufen Sie uns einfach an. Bei Bedarf kommen wir auch gerne zu Ihnen nach Hause und beraten Sie persönlich vor Ort.
Wenn Sie einen Angehörigen oder eine Angehörige pflegen, können Sie sich ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen. Wie das genau funktioniert, ist gesetzlich klar geregelt. Sie haben Fragen zu den Themen Arbeitsausfall durch Pflegezeiten oder Versicherungsschutz innerhalb der Pflegezeit? Dann genügt ein Klick. Die wichtigsten Infos haben wir nämlich schon für Sie zusammengestellt.
Auch als private Pflegeperson können Sie einen Rentenanspruch erwerben. Sie müssen dafür nicht einmal selbst Beiträge zahlen. Denn die übernimmt die VIACTIV Pflegekasse für Sie. Und würdigt so Ihr Engagement. In bestimmten Fällen übernehmen wir auch Ihre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Sie wünschen sich ausführliche Infos über Ihre Versicherung während der Pflegezeit? Dann folgen Sie einfach dem Link.
Gute Pflege lässt sich lernen. Zum Beispiel in einem Pflegekurs. Das dort vermittelte Wissen macht Ihnen vieles leichter. Und trägt zur bestmöglichen Versorgung der pflegebedürftigen Person bei. Sie schaffen es nicht, an einem Präsenzkurs teilzunehmen? Dann empfehlen wir Ihnen einen Online- Pflegekurs. Die Kosten dafür übernehmen übrigens wir für Sie.
Sie suchen einen Pflegedienst, einen Platz im Heim oder in einer speziellen Einrichtung für Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege? Der BKK PflegeFinder hilft Ihnen, qualitätsgeprüfte Pflegeangebote in Ihrer Nähe zu finden. Mit wenigen Klicks und ohne zusätzliche Kosten. Um den Service zu nutzen, müssen Sie nur bei uns versichert sein.
Sie sind krank, fahren in den Urlaub oder fallen aus anderen Gründen aus? Dann muss eine andere Person die Pflege übernehmen. Wir bezeichnen das als Ersatzpflege und unterscheiden dabei drei Formen: Die Verhinderungspflege, die Kurzzeitpflege bis Pflegegrad 1 und die Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2. Wie wir Sie im einzelnen unterstützen und was Sie beachten müssen, erfahren Sie auf den jeweiligen Seiten.
Haben Sie schon eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung? Beides kann sehr hilfreich sein. Zum Beispiel, wenn Sie für die gepflegte Person Auskünfte einholen, Leistungen beantragen oder den Schriftverkehr übernehmen möchten. Auch zu diesem wichtigen Thema informieren wir Sie gerne ausführlicher. Folgen Sie dazu einfach dem Link.