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Ich pflege einen Angehörigen und bin berufstätig. Was muss ich beachten?

Um die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu verbessern, wurden 2008 im sogenannten Pflegezeitgesetz einige grundlegende Vereinbarungen getroffen. Im Rahmen unterschiedlicher Pflegezeit-Modelle haben pflegende Angehörige die Möglichkeit, sich kurzzeitig (bis zu zehn Tage) oder über einen längeren Zeitraum (maximal zwei Jahre) von ihrer Arbeit freistellen zu lassen. Ob Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegezeit haben, welche Pflegezeit-Modelle es gibt und wie Sie während der Pflegezeit finanziell abgesichert sind, erfahren Sie hier.

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