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Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad bzw. bei Pflegegrad 1

Mit der Möglichkeit der Kurzzeitpflege bei schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit sorgt die VIACTIV dafür, dass auch Versicherte ohne Pflegegrad bzw. einer Einstufung in den Pflegegrad 1 diese Leistung in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen können.

Voraussetzungen und Beantragung

Auch ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 kann ein Anspruch auf Kurzzeitpflege bestehen. Voraussetzung ist, dass – zum Beispiel beim plötzlichen Auftreten von Pflegebedürftigkeit oder nach einem Krankenhausaufenthalt – der Bedarf an Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung nicht durch ambulante Leistungen der häuslichen Krankenpflege sichergestellt werden kann. Gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Notwendigkeit der Kurzzeitpflege springt in diesem Fall die VIACTIV Krankenkasse (nicht die Pflegekasse) ein und  übernimmt die Kosten für bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege im Kalenderjahr in Höhe von bis zu 1.774 Euro. Ab 01.01.2025 beträgt der Zuschuss 1.854,00 Euro. Für Unterkunft und Verpflegung müssen Sie auch in diesem Fall selbst aufkommen. Um den Zuschuss der VIACTIV Krankenkasse zu erhalten, füllen Sie bitte unser Antragsformular aus und senden Sie dieses unterschrieben an uns zurück.

Sie haben einen Pflegegrad 2 oder höher? Dann haben wir hier Informationen zur Kurzzeitpflege ab einem Pflegegrad 2 für Sie.

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