Ich habe im Ausland eine Rechnung für eine Behandlung bekommen. Was muss ich tun?
Reichen Sie nach Ihrer Rückkehr die gesamten Rechnungsunterlagen bei uns ein. Wir prüfen dann, ob – und wenn ja, in welcher Höhe – wir Kosten übernehmen können. Achtung: Wer sich im Ausland von einem Privatarzt behandeln lässt, erhält lediglich den Betrag in der Höhe der deutschen Sätze erstattet. Dieser liegt in der Regel deutlich niedriger als der Rechnungsbetrag des Privatarztes. Gerade für Reisen außerhalb Europas empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung – zum Beispiel bei unserem Kooperationspartner Barmenia. Als VIACTIV-Versicherter können Sie dort eine zusätzliche Auslandsreiseversicherung zu besonders günstigen Konditionen abschließen.
Hier erfahren Sie alles darüber wie Sie im Ausland versichert sind und worauf Sie achten sollten.