Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft: Zum Wohl von Mutter und Kind
Während der Schwangerschaft werden Sie besonders intensiv von Ihrer Gynäkologin bzw. Ihrem Gynäkologen betreut. Beschwerden sollten Sie stets direkt ansprechen. Bei Bedarf können Ärzte ein individuelles Beschäftigungsverbot attestieren, um Sie und Ihr Kind vor Schaden zu bewahren. Meistens geht es dabei um die Gefahr einer Frühgeburt - speziell bei Mehrlingsschwangerschaften - oder um schwangerschaftsbedingte Beschwerden, die sich durch die berufliche Tätigkeit der werdenden Mutter ungünstig entwickeln können. Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, den Betriebsarzt mit in die Entscheidung einzubeziehen, da er die typischen Arbeitsabläufe in Ihrem Unternehmen besser kennt. Die Bescheinigung einer Hebamme reicht nicht aus.
Krankengeld während der Schwangerschaft
Bei einem Beschäftigungsverbot erhalten Sie bis zum Erreichen der gesetzlich geregelten Mutterschutzzeit - sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen danach - Ihr bisheriges Gehalt von Ihrem Arbeitgeber. Als Nachweis müssen Sie lediglich das Attest Ihres Arztes bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.
Hängt Ihre Erkrankung nicht mit der Schwangerschaft zusammen und hat sie weiter keine Auswirkungen auf den Verlauf der Schwangerschaft, gelten für werdende Mütter dieselben Regelungen wie für alle anderen Arbeitnehmer. Ausgenommen ist dabei lediglich die Mutterschutzzeit, in der mit dem Mutterschaftsgeld bereits Anspruch auf eine andere Entgeltersatzleistung besteht.