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Mutterschaftsgeld

Die Zeit der Schwangerschaft ist sehr ereignisreich. Zwischen all den Eindrücken und Informationen stellt sich auch immer wieder die Frage nach dem Mutterschaftsgeld. Für welche Dauer und in welcher Höhe Sie es erhalten und wie Sie es beantragen, erklären wir Ihnen in den folgenden Abschnitten.

Zeitraum und Dauer der Auszahlung

Damit Sie sich optimal auf die Geburt vorbereiten und sich anschließend in Ruhe erholen können, zahlen wir berufstätigen Frauen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung ein Mutterschaftsgeld. Der Arbeitgeber übernimmt zusätzlich die Differenz zum Nettoentgelt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten zahlen wir das Mutterschaftsgeld sogar für zwölf Wochen nach der Entbindung. Dasselbe gilt, wenn bei Ihrem Kind innerhalb der ersten acht Lebenswochen vom Arzt eine Behinderung festgestellt wurde.

Höhe des Mutterschaftsgeldes

Als Arbeitnehmerin erhalten Sie von der VIACTIV täglich bis zu 13 Euro. Die verbleibende Differenz zu Ihrem Nettogehalt gleicht Ihr Arbeitgeber aus.

Auch in diesem Fall erhalten Sie bis zu 13 Euro täglich von der VIACTIV. Ihre beiden Arbeitgeber zahlen jeweils anteilig die Differenz zu Ihren Nettogehältern. Wenn einer Ihrer beiden Jobs nicht sozialversicherungspflichtig ist (z.B. Minijob), bitten wir Sie, uns die Anschrift des Arbeitgebers mitzuteilen.

Selbständigen zahlt die VIACTIV ein Mutterschaftsgeld, wenn Sie zum Beginn der Schutzfrist Anspruch auf Krankengeld haben. Anschließend erhalten Sie 70 Prozent Ihres beitragspflichtigen Arbeitseinkommens. Konkret heißt das, dass Sie Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes von uns bekommen.

Auch in diesem Fall können Sie unter Umständen Mutterschaftsgeld von uns erhalten. Konkret übernehmen wir bis zu 13 Euro täglich. Die verbleibende Differenz zu Ihrem Nettogehalt stockt Ihr Arbeitgeber auf. Teilen Sie uns in diesem Fall bitte die Anschrift des Arbeitgebers mit.

Wenn Sie Arbeitslosengeld I erhalten, entspricht das Mutterschaftsgeld der Höhe Ihres Arbeitslosengeldes. Wenn Sie darüber hinaus nebenbei in einem Minijob tätig sind, erhalten Sie auch daraus Mutterschaftsgeld von der VIACTIV. Konkret bis zu 13 Euro pro Tag. Teilen Sie uns in diesem Fall bitte die Anschrift des Arbeitgebers mit.

Wenn Sie Bürgergeld (Arbeitslosengeld II) beziehen, haben Sie keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld - es sei denn, Sie arbeiten zusätzlich nebenbei. Dann erhalten Sie unseren Zuschuss von bis zu 13 Euro am Tag. Ihr Arbeitgeber gleicht die Differenz zum Nettogehalt aus. Bitten teilen Sie uns die Kontaktdaten Ihres Arbeitgebers mit.

In diesem Fall erhalten Sie von uns bis zu 13 Euro täglich. Ihr Arbeitgeber leistet jedoch keinen Zuschuss zum Nettogehalt, es sei denn, Sie beenden Ihre Elternzeit vorzeitig. Falls Sie hierzu weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Elterngeldstelle.

Mutterschaftsgeld beantragen

Wir bieten Ihnen zwei Wege an, um Mutterschaftsgeld zu beantragen:

  • Sie ergänzen einfach auf der Rückseite des ärztlichen Zeugnisses über den mutmaßlichen Tag der Entbindung Ihre persönlichen Angaben und reichen diesen Vordruck persönlich, per Post oder per E-Mail bei uns ein. Im Anschluss schicken wir Ihnen einen Fragebogen zu, da wir noch Angaben bezüglich der Kindererziehung, Elternzeit, etc. benötigen.
  • Oder Sie nutzen direkt unseren Online-Antrag in unsere VIACTIV Service-App und füllen alles ganz bequem digital aus. Ihre persönlichen Daten sind dann bereits für Sie hinterlegt und wir schicken Ihnen keinen zusätzlichen Fragebogen mehr zu. Bei Bedarf können Sie dort auch alle erforderlichen Dokumente hochladen. Hierfür benötigen Sie unsere VIACTIV Service-App, die Ihnen kostenfrei in allen App-Stores zur Verfügung steht. Sie müssen sich dort registrieren und können dann unsere Formulare innerhalb der App oder über VIACTIV Service-Online, unseren digitalen Kundenservice, über den Desktop-Browser nutzen.

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