Ab Woche sieben: Krankengeld von der VIACTIV
Wir sorgen dafür, dass Sie im Krankheitsfall auch nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber finanziell abgesichert sind. Um Krankengeld zu erhalten, müssen Sie uns von Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit an die AU-Bescheinigung(en) zugeschickt haben. Diese müssen spätestens eine Woche nach der Ausstellung durch Ihren Arzt bei uns angekommen sein. Wir melden uns dann automatisch bei Ihnen, um mit Ihnen über das Krankengeld zu sprechen und Ihnen nahtlos finanziell unter die Arme greifen zu können.
Übrigens: Über unsere VIACTIV-App können Sie Ihre AU-Bescheinigungen ganz bequem mit dem Handy oder Tablet hochladen und uns zukommen lassen.
Höhe des Krankengeldes
Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent Ihres letzten Bruttoentgelts, jedoch nicht mehr als 90 Prozent Ihres letzten Nettoentgelts. Der Krankengeld-Höchstbetrag im Jahr 2019 beträgt 105,88 Euro (Bruttokrankengeld) pro Kalendertag.
Ihr Krankengeld ist steuerfrei. Auch Beiträge zur Krankenversicherung fallen im Anspruchszeitraum nicht an. Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden allerdings fällig und gehen von Ihrem Bruttokrankengeld ab.
Auszahlungsdauer
Der Gesetzgeber hat den Anspruch auf Krankengeld zeitlich begrenzt. Innerhalb von je drei Jahren können wir Ihnen daher maximal für 78 Wochen (546 Kalendertage) Krankengeld wegen derselben Erkrankung zahlen. Angerechnet werden dabei alle Arbeitsunfähigkeitszeiten wegen derselben Krankheit innerhalb der drei Jahre, also auch die Tage, für die Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt weitergezahlt hat. Selbstverständlich informieren wir Sie rechtzeitig, wenn Sie sich dem Ende der Bezugszeit nähern.
Sonderregelungen
Beim Krankengeld für Arbeitnehmer gibt es einige Sonderfälle, die Sie kennen sollten. Auf den folgenden Seiten finden Sie alles, was Sie wissen müssen, um Missverständnisse zu vermeiden und Ihr Geld schnellstmöglich zu erhalten.