Ihr Arzt oder Ihre Ärztin hat Sie krankgeschrieben? Dann bekommen Sie in den ersten sechs Wochen Ihrer Erkrankung weiterhin Ihr Gehalt. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber nur mitteilen, dass Sie krankgeschrieben sind. Alles Weitere passiert inzwischen papierlos. Denn der altbekannte Krankenschein wurde durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt. Der Vorteil für Sie: Ihre Arztpraxis übermittelt die eAU automatisch an Ihre Krankenkasse. Ihr Arbeitgeber kann diese dann bei uns abrufen. Sie sind länger krank? Dann unterstützen wir Sie mit der Zahlung von Krankengeld.
Wir sorgen dafür, dass Sie im Krankheitsfall auch nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber finanziell abgesichert sind. Das Gute: Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin übermittelt uns Ihre eAU inzwischen elektronisch. Wenn Sie länger krank sind, melden wir uns automatisch bei Ihnen. So können wir frühzeitig klären, ob Sie Krankengeld bekommen und wie Sie es beantragen. Ihre Praxis kann Ihre AU-Daten aus technischen Gründen nicht an uns übermitteln? Kein Problem. In diesem Fall können Sie uns die Bescheinigung gerne per Post oder E-Mail schicken – oder ganz einfach über die VIACTIV Service-App hochladen!
Ihr Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent Ihres letzten Bruttoentgelts, jedoch nicht mehr als 90 Prozent Ihres letzten Nettoentgelts. Der aktuelle Höchstbetrag liegt bei 128,63 Euro (Bruttokrankengeld) pro Kalendertag. Gut zu wissen: Ihr Krankengeld ist steuerfrei. Auch Beiträge zur Krankenversicherung müssen Sie im Anspruchszeitraum nicht zahlen. Nur die Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden fällig. Diese ziehen wir direkt von Ihrem Bruttokrankengeld ab.
Sie möchten wissen, wie viel Krankengeld Sie bekommen? Dann fragen Sie unseren Chatbot I.D.A.! Anhand Ihrer Infos rechnet I.D.A. den voraussichtlichen Betrag gerne für Sie aus.
Sie bekommen Krankengeld, wenn Sie länger als sechs Wochen wegen derselben Erkrankung krankgeschrieben sind. Immer vorausgesetzt, dass Ihnen kein Lohn bzw. Arbeitslosengeld mehr gezahlt wird. Der Anspruch auf Krankengeld ist allerdings zeitlich begrenzt. Innerhalb von je drei Jahren können wir Ihnen maximal für 78 Wochen wegen derselben Erkrankung Krankengeld zahlen. Angerechnet werden dabei alle AU-Zeiten wegen derselben Krankheit innerhalb der drei Jahre. Also auch die Tage, für die Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt weitergezahlt hat. Selbstverständlich informieren wir Sie rechtzeitig, wenn Sie sich dem Ende der Bezugszeit nähern.
Einen festen Stichtag für die Auszahlung gibt es nicht. Grundsätzlich gilt: Wir zahlen Ihr Krankengeld rückwirkend aus. Und zwar immer bis zu dem Datum, an dem Ihre Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde. Sobald Ihr Arzt oder Ihre Ärztin uns eine Folgebescheinigung übermittelt, weisen wir das Krankengeld für den neuen Zeitraum an.
Beim Krankengeld für Arbeitnehmer gibt es einige Sonderfälle, die Sie kennen sollten. Auf den folgenden Seiten finden Sie alles, was Sie wissen müssen, um Missverständnisse zu vermeiden und Ihr Geld schnellstmöglich zu erhalten.
Hier können Sie Ihre aktuelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen.
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