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Was ist bei der Beantragung von Krankengeld zu beachten?

Um Krankengeld zu erhalten, müssen uns von Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit an die AU-Bescheinigungen vorliegen. Dies geschieht seit dem 01.10.2021 mittels einer elektronischen Übertragung. Nachdem Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt die AU Bescheinigung für Sie ausgestellt hat, wird diese durch ihre Arztpraxis elektronisch an uns übermittelt. Wir melden uns dann automatisch bei Ihnen, um mit Ihnen alles Weitere über Ihr Krankengeld zu besprechen.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gern können Sie uns zusätzlich über dieses Formular noch weiteres Feedback zukommen lassen.

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Die VIACTIV Krankenkasse, Suttner-Nobel-Allee 3–5, 44803 Bochum, wird auf Grund Ihrer Einwilligung Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Für weitergehende datenschutzrechtliche Informationen gem. der Artikel 12 ff. Datenschutz- Grundverordnung wird an dieser Stelle auf die „Informationen zum Datenschutz“ verwiesen, die Sie auf der Homepage der VIACTIV Krankenkasse unter www.viactiv.de/datenschutz einsehen bzw. downloaden können.

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Weil uns Sicherheit wichtig ist: Die Daten aller VIACTIV-Formulare werden verschlüsselt versendet und ausschließlich für organisatorische Abläufe verwendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
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