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Kann ein Angehöriger eine Pflegezeit in Anspruch nehmen?

Ja. Allerdings können nur nahe Angehörige Pflegezeit für die Pflegearbeit in Anspruch nehmen. Zu nahen Angehörigen zählen Ehe- und Lebenspartner, Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft, Eltern, Geschwister und Kinder, Stief-, Schwieger- und Großeltern, Adoptiv-, Pflege-, Schwieger- und Enkelkinder sowie Schwägerinnen und Schwager. Die VIACTIV berät Sie gern zu weiteren Fragen der Pflege durch Angehörige. Auch Fragen des Versicherungs- und Kündigungsschutzes können hier geklärt werden. Ebenso bieten wir unseren Mitgliedern im Rahmen der Pflegeberatung Informationen zu Pflegekursen, die die Pflege durch Angehörige professionalisieren.

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