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Wie werden die Kosten für ein Hospiz bzw. für die Palliativversorgung abgerechnet?

Für die Abrechnung der Kosten für eine stationäre oder teilstationäre Hospizversorgung benötigen wir von Ihnen eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Hospizbetreuung. Die Abrechnung erfolgt dann direkt mit der Einrichtung. Ambulante Hospizdienste können Sie kostenfrei und ohne vorherige Rücksprache mit uns nutzen.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gern können Sie uns zusätzlich über dieses Formular noch weiteres Feedback zukommen lassen.

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Die VIACTIV Krankenkasse, Suttner-Nobel-Allee 3–5, 44803 Bochum, wird auf Grund Ihrer Einwilligung Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Für weitergehende datenschutzrechtliche Informationen gem. der Artikel 12 ff. Datenschutz- Grundverordnung wird an dieser Stelle auf die „Informationen zum Datenschutz“ verwiesen, die Sie auf der Homepage der VIACTIV Krankenkasse unter www.viactiv.de/datenschutz einsehen bzw. downloaden können.

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Weil uns Sicherheit wichtig ist: Die Daten aller VIACTIV-Formulare werden verschlüsselt versendet und ausschließlich für organisatorische Abläufe verwendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
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