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Wie werden die Kosten für ein Hospiz bzw. für die Palliativversorgung abgerechnet?

Für die Abrechnung der Kosten für eine stationäre oder teilstationäre Hospizversorgung benötigen wir von Ihnen eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Hospizbetreuung. Die Abrechnung erfolgt dann direkt mit der Einrichtung. Ambulante Hospizdienste können Sie kostenfrei und ohne vorherige Rücksprache mit uns nutzen.

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