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Wie werden Pflegehilfsmittel abgerechnet?

Für Pflegehilfsmittel des täglichen Gebrauchs stehen Pflegebedürftigen 40 Euro im Monat zur Verfügung. Eine ärztliche Verordnung ist nicht notwendig. Die VIACTIV überprüft bereits bei der Bestimmung des Pflegegrades, ob eine Dauergenehmigung zur Versorgung mit entsprechenden Hilfsmitteln erteilt werden kann. Sie erhalten einen entsprechenden Vordruck auch im Sanitätshaus oder in der Apotheke. Mit der Dauergenehmigung kann der Dienstleister dann die benötigten Hilfsmittel regelmäßig nach Hause liefern und direkt mit uns abrechnen. Sollte ein privater Kauf, zum Beispiel in einer Drogerie, erforderlich sein, können Sie die Quittung zur Erstattung bei uns einreichen.

Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Dann fragen Sie doch unsere I.D.A!

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