Das elektronische Rezept wurde testweise bereits im Jahr 2021 eingeführt. Die Apotheken sind schon seit dem 1. September 2022 flächendeckend in ganz Deutschland in der Lage, E-Rezepte einzulösen und mit den Krankenkassen abzurechnen. Wegen technischer Hindernisse wurde es jedoch nicht bundesweit genutzt. Mit der neuen Option – also mit Hilfe der elektronischen Gesundheitskarte das E-Rezept einlösen zu können – soll nun der Fokus wieder mehr auf das E-Rezept gerichtet werden. Auch für Sie heißt es also schon bald: Schluss mit der lästigen Zettelwirtschaft und Bahn frei für Ihre Medikamentenversorgung der Zukunft. Schnell, unkompliziert und sicher.
Übrigens: Das E-Rezept ist nicht auf Ihrer eGK gespeichert, sondern in der Telematikinfrastruktur (TI). Ihre eGK dient lediglich als Schlüssel, um das E-Rezept aus der Telematikinfrastruktur abzurufen – wie eine Abholberechtigung.
Handy, E-Mail, WhatsApp. Wir kommunizieren täglich auf vielen Kanälen – doch kann ich mich auch darüber krank melden?
Beipackzettel sind oftmals schwer verständlich. Was man auf jeden Fall wissen sollte.
Immer wieder blickt man auf sein Smartphone. Doch wie oft ist eigentlich normal und ab wann spricht man von einer Sucht?