Behandlungsplan und Kostenvoranschlag in einem
Der Heil- und Kostenplan (HKP) übernimmt zwei Funktionen: Er dokumentiert, wie die geplante Behandlung aussehen soll, und führt detailliert auf, welche Kosten aller Voraussicht nach dafür entstehen. Im Prinzip ist er vergleichbar mit dem Kostenvoranschlag einer Werkstatt, auch wenn das im ersten Moment vielleicht komisch klingt. Das Dokument selbst besteht aus zwei Teilen. Teil 1 enthält alle Angaben, die für die Abrechnung mit der Krankenkasse notwendig sind. Teil 2 kommt nur zum Einsatz, wenn Behandlungsmaßnahmen gewünscht sind, die über die Regelversorgung hinausgehen. Also Leistungen, die nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet werden.
Heil- und Kostenplan - Inhalte und Genehmigungsverfahren
Schritt 1: Ärztlichen Befund und Kostenplanung einholen
Das erste Blatt des Heil- und Kostenplans lässt sich in insgesamt fünf Abschnitte unterteilen, von denen zunächst nur drei ausgefüllt werden: Im erster Abschnitt, dem sogenannten Befund- oder Behandlungsplan, findet sich ein Zahnschema. Hier trägt Ihr Arzt den zahnmedizinischen Befund, die entsprechende Regelversorgung und die tatsächlich geplante Versorgung ein. Abschnitt zwei - Befunde für Festzuschüsse - führt alle Befund-Nummern auf, die für die entsprechende Regelversorgung relevant sind. Für jede Nummer sind feste Zuschüsse definiert. Mit Abschnitt drei - Kostenplanung - erhalten Sie einen Überblick über die voraussichtlichen Behandlungskosten. Geplante Privatleistungen werden auf Blatt zwei des HKP aufgeführt.
Schritt 2: Genehmigung durch die VIACTIV
So ausgefüllt übermittelt Ihr Zahnarzt den HKP an die VIACTIV. Wir prüfen die geplante Behandlung und die Kosten. In Abschnitt vier - Zuschussfestsetzung - geben wir Ihnen dann Auskunft, wie hoch unsere Zuschüsse ausfallen und in welcher Höhe wir aufgrund regelmäßiger Zahnarztbesuche einen Bonus berücksichtigen können. Danach kann die Behandlung beginnen. Der von uns genehmigte HKP ist ein halbes Jahr gültig.
Schritt 3: Abrechnung der Behandlungskosten
Nach Abschluss der Behandlung trägt Ihr Zahnarzt in Abschnitt fünf die tatsächlich angefallenen Kosten ein. Das ist die Grundlage für die Abrechnung mit uns sowie für die Rechnung über Ihren Eigenanteil.
Zuschüsse und Boni
Unser Zuschuss zur Zahnersatzleistung liegt bei 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung (Festzuschuss). Sofern Sie mindestens fünf Jahre lang regelmäßig die empfohlenen zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen haben, kann die VIACTIV Ihren Festzuschuss auf 70 Prozent erhöhen. Nach zehn Jahren regelmäßiger Vorsorge steigt der Festzuschuss auf 75 Prozent. Insgesamt kann die VIACTIV also bis zu 75 Prozent der Kosten für die Regelversorgung übernehmen. Die übrigen 25 Prozent machen Ihren Eigenanteil aus.
Ihnen steht selbstverständlich frei, sich in Absprache mit Ihrem Zahnarzt für eine höherwertige Versorgung zu entscheiden. Die Zuschüsse der Krankenkasse bleiben jedoch immer gleich.