Die Nachbarschaftshilfe macht es möglich, dass ehrenamtliche Personen Ihnen oder Ihren Pflegepersonen zur Seite stehen können. Wenn Sie für diese Hilfe eine Aufwandsentschädigung zahlen, erhalten Sie unter bestimmten Bedingungen eine Erstattung. Wichtig ist, dass die Nachbarschaftshilfe in Ihrem Bundesland anerkannt ist – und die ehrenamtliche Person die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Die Bundesländer legen diese Voraussetzungen für die Nachbarschaftshilfe selbst fest. Für mehr Informationen klicken Sie auf Ihr zutreffendes Bundesland.