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Bis zu welcher Höhe wird Nachbarschaftshilfe bezuschusst?

Wenn Sie pflegebedürftig sind, zahlen wir Ihnen 131 Euro im Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Diese können für Nachbarschaftshilfe (unter anderem auch durch Privatpersonen) genutzt, aber auch von zugelassenen Pflegediensten abgerechnet werden. Wichtig ist uns, Sie und Ihre Angehörigen zu entlasten. Weitere Informationen zum Entlastungsbetrag finden Sie hier. Der Entlastungsbetrag muss nicht extra beantragt werden. Um ihn zu erhalten, müssen Sie lediglich Belege der in Anspruch genommenen Leistungen bei der VIACTIV einreichen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erstattet die VIACTIV Pflegekasse den entsprechenden Betrag direkt auf Ihr Konto. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, finden Sie ebenfalls auf der Seite zum Entlastungsbetrag.

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