Kann auch ein Nachbar oder Bekannter meine Betreuung übernehmen?
Ja. Statt einen Pflegedienst zu beauftragen, können Sie Ihre Betreuung auch privat organisieren. Eine selbst organisierte Pflege kann unter anderem sowohl durch Angehörige als auch durch Freunde, Bekannte oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen erfolgen. Vorausgesetzt, dass alle erforderlichen Pflege- und Betreuungsmaßnahmen so in geeigneter Weise sichergestellt sind, zahlt Ihnen die VIACTIV Pflegekasse ab Pflegegrad 2 ein monatliches Pflegegeld aus. Unabhängig vom Pflegegrad erhalten Personen, die zuhause gepflegt werden, außerdem einen sogenannten Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat. Dieser kann flexibel für Leistungen der Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege sowie für allgemeine Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung eingesetzt werden. In den Bundesländern Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen können unter anderem auch Privatpersonen den Entlastungsbetrag als Nachbarschaftshilfe abrechnen. Die Voraussetzungen hierfür sind in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Erfahren Sie hier mit wie viel Pflegegeld Sie insgesamt monatlich rechnen können und was Sie als Pflegegeldbezieher beachten sollten.
Wenn Sie keinen Pflegegrad oder Pflegegrad 1 haben, gibt es natürlich auch die Möglichkeit der Haushaltshilfe.
Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie über unsere Pflegehotline 0800 589 13 51 (Mo-Fr 8:00-18:00 Uhr – kostenlos aus allen deutschen Netzen).