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Ablauf eines Beratungseinsatzes

Group 11 2 min Lesezeit   |   15.05.2020

Bitte beachten Sie, dass sich die Aktualität der Inhalte immer auf das Veröffentlichungsdatum bezieht.

Group 20
Viactiv-Krankenkasse-Pflegeberatung | VIACTIV Krankenkasse

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Sie sind pflegebedürftig und beziehen Pflegegeld? Dann wurden Sie mit der Bewilligung des Geldes darüber informiert, dass Sie regelmäßig einen Pflegeberatungseinsatz in Anspruch nehmen müssen. Wie dieser abläuft, erfahren Sie hier.

Qualitätssicherung und Beratung

Der Beratungseinsatz findet mit einem zugelassenen Pflegedienst in Ihrer Wohnung statt. Ziel des Besuches ist es, die Qualität Ihrer Pflege sicherzustellen und Sie und Ihre Pflegeperson zu beraten und zu unterstützen. Es gibt zum Beispiel Tipps, wie die Pflege durch Hilfsmittel erleichtert werden kann oder wie Sie schon durch kleine Änderungen in Ihrem Wohnumfeld wieder mehr Eigenständigkeit erreichen. Auch Ihre Pflegeperson profitiert von dem Besuch. Etwa durch Informationen, wie eine Überlastung verhindert werden kann. Der Besuch wird von der Pflegekraft dokumentiert, der zuständigen Pflegekasse wird dann ein Nachweis übersandt. Sollten Empfehlungen zu Hilfsmitteln oder einem speziellen Informationsbedarf festgestellt werden, erhält die Pflegekasse einen entsprechenden Hinweis und wird sich bei Ihnen melden.

Rechtzeitig planen und Pflegegeldkürzungen vorbeugen

Die Durchführung des Beratungsbesuches ist durch den Gesetzgeber vorgeschrieben, um zu gewährleisten, dass Ihre Pflege immer an Ihre Bedürfnisse angepasst ist und Sie bestmöglich versorgt werden. Der Pflegekasse dient der Besuch als Nachweis, dass Ihre Versorgung sichergestellt ist und sie weiterhin Pflegegeld auszahlen darf. Die Kosten für den Beratungseinsatz trägt übrigens auch die Pflegekasse. Sollte der Nachweis nicht rechtzeitig vorliegen, erhalten Sie eine Erinnerung. Falls trotzdem kein Nachweis erbracht wird, sind die Pflegekassen verpflichtet, die Zahlung des Geldes erst zu kürzen und dann einzustellen. Eine Weiterzahlung ist erst wieder möglich, wenn der Nachweis vorliegt. Liegen die Voraussetzungen des Pflegegrades 2 oder 3 vor, ist der Pflegeberatungseinsatz halbjährlich durchzuführen. Bei Pflegegrad 4 oder 5 ist der Einsatz vierteljährlich durchzuführen. Planen Sie rechtzeitig, Pflegedienste haben erfahrungsgemäß gerade zum Quartalswechsel viel zu tun.

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