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Sind die Quittungen für Nachbarschaftshilfe monatlich einzureichen?

Ja. Ihr Anspruch auf Nachbarschaftshilfe besteht jeden Monat. Bitte reichen Sie daher auch die Quittungen für Nachbarschaftshilfe monatlich bei uns ein.

Sobald Sie als Nachbarschaftshilfe anerkannt sind, bekommen Sie von der Stelle, die diese Anerkennung ausgestellt hat, die Quittung. Es gibt keinen einheitlichen Vordruck und in jedem Bundesland ist dies anders geregelt.

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