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Habe ich auch ohne Pflegegrad Anspruch auf Kurzzeitpflege?

Ja, auch ohne Pflegegrad kann ein Anspruch auf Kurzzeitpflege bestehen. Voraussetzung ist, dass – zum Beispiel beim plötzlichen Auftreten von Pflegebedürftigkeit oder nach einem Krankenhausaufenthalt – die Versorgung nicht anders sichergestellt werden kann. Gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Notwendigkeit der Kurzzeitpflege springt in diesem Fall die VIACTIV Krankenkasse (nicht die Pflegekasse) ein und übernimmt auf Antrag die Kosten für bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege im Kalenderjahr in Höhe von bis zu 1.854 Euro. Seit dem 1. Juli 2025 sind es 3.539 Euro. Im ersten Halbjahr bereits verbrauchte Beträge sind darauf anzurechnen. Den Antrag auf Kurzzeitpflege finden Sie in unserem Download-Center im Bereich Pflege.

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