Wer ein Jahr lang ohne Arztbesuche auskommt, kann im Wahltarif Selbstbehalt bis zu 600 Euro sparen. Dabei bestimmen Sie selbst, bis zu welcher Höhe Sie die Kosten maximal tragen wollen, wenn doch ein Arztbesuch nötig ist. Dies ist der sogenannte Selbstbehalt. Die Höchstgrenze für den Selbstbehalt ist einkommensabhängig. Immer gilt: Je höher der gewählte Selbstbehalt, desto höher die mögliche Prämie.
Jährlicher Selbstbehalt | Prämie |
200 Euro | 150 Euro |
400 Euro | 300 Euro |
600 Euro | 450 Euro |
900 Euro | 600 Euro |
Ein Beispiel: Sie legen bei Abschluss des Wahltarifs fest, dass Sie im Laufe des Jahres maximal 400 Euro selbst tragen würden, wenn Sie sich ärztlich behandeln lassen müssen. Den Rest der anfallenden Behandlungskosten übernimmt wie gewohnt die VIACTIV. Sollten - wie von Ihnen erwartet - im Laufe des Jahres keine Arztkosten anfallen, zahlen wir Ihnen im Gegenzug eine Prämie von 300 Euro aus.
Sie haben innerhalb des vergangenen Jahres keine ärztlichen oder zahnärztlichen Leistungen in Anspruch genommen, die über die empfohlenen Vorsorgeleistungen hinausgehen? In diesem Fall erhalten Sie die vereinbarte Prämie automatisch. Bitte haben Sie jedoch etwas Geduld. In vielen Fällen erreichen uns die Rechnungen einzelner Vertragspartner erst im Folgejahr. Das heißt, wir können auch Ihren Prämienanspruch erst zuverlässig im 4. Quartal des Folgejahres prüfen.
Natürlich möchten wir nicht, dass Sie wichtige Gesundheitsleistungen versäumen. Deshalb sind Präventionsmaßnahmen, Mutterschaftsleistungen und empfohlene Vorsorgeuntersuchungen auch in unserem Wahltarif inklusive und werden nicht über den Selbstbehalt abgerechnet. Wir haben Ihnen hier eine Liste mit allen prämienunschädlichen Leistungen zusammengestellt. Diese können Sie auch gern Ihrem Arzt zeigen.
Wenn Sie den Wahltarif Selbstbehalt nutzen möchten, füllen Sie bitte unsere Teilnahmeerklärung aus und senden Sie diese unterschrieben an uns zurück. Wir kümmern uns um den Rest. Wichtig: Die Laufzeit des Wahltarifs Selbstbehalt beträgt drei Jahre und verlängert sich automatisch, wenn Sie nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der Frist schriftlich kündigen.
Laden Sie das benötigte Antragsformular direkt hier herunter.
Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular bitte an folgende Adresse:
VIACTIV Krankenkasse
Zentraler Posteingang
44775 Bochum
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