Einen gesetzlichen Leistungsanspruch auf Krankengeld gibt es für Selbständige nicht. Um finanzielle Durststrecken zu vermeiden, müssen Selbständige selbst aktiv werden. Zum Beispiel, indem sie eine freiwillige Versicherung mit Krankengeldanspruch bei der VIACTIV abschließen. Mit dem Wahltarif Krankengeld bietet die VIACTIV Ihnen eine weitere Option, sich für den Krankheitsfall abzusichern.
Zusatzschutz in zwei Varianten
Tarif S - Krankengeld für Selbständige
Hauptberuflich Selbständige, die freiwillig bei der VIACTIV versichert sind, können finanzielle Einbußen im Krankheitsfall mit dem Wahltarif S ausgleichen. Für einen zusätzlichen Beitrag von 100 Euro im Monat erwerben Sie einen Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit.
Tarif K - Krankengeld für Künstler und Publizisten
Künstler und Publizisten, die über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind, haben automatisch einen Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Woche. In den ersten sechs Wochen einer Erkrankung sind sie jedoch auf sich allein gestellt. Mit unserem Wahltarif K können Künstler und Publizisten für die Zeit ab der dritten Woche bis zum Ablauf der sechsten Woche ihrer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld beziehen. Der monatliche Beitrag für diesen Tarif liegt bei 112 Euro.
Das Krankengeld beträgt in beiden Tarifen höchstens 40 Euro je Kalendertag.