Impfschutz regelmäßig auffrischen
Auch wenn Sie schon in Kindestagen geimpft wurden, ein ausreichender Impfschutz gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie und Poliomyelitis (Kinderlähmung) besteht nur bei regelmäßiger Auffrischung. Von der Ständigen Impfkommission (STIKO) wird daher eine wiederholte Impfung alle zehn Jahre empfohlen. Auch gegen Keuchhusten (Pertussis) ist ab 18 Jahren gegebenenfalls eine Auffrischungsimpfung vorzunehmen. Menschen ab 60 Jahren empfiehlt die STIKO zudem Impfungen gegen Pneumokokken sowie eine jährliche Impfung gegen Grippe (Influenza).
Direkte Abrechnung ohne Extrakosten
Die Kosten aller von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Standard- und Auffrischungsimpfungen werden von der VIACTIV übernommen. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich direkt über Ihre VIACTIV-Versichertenkarte.
Die VIACTIV erstattet darüber hinaus die Impfkosten für alle Versicherten, die sich gegen Grippe impfen lassen – egal, ob die Impfung in der Arztpraxis oder einer Apotheke durchgeführt wird.