Daheim in gewohnter Umgebung oder mal raus aus den eigenen vier Wänden, der beste Weg zur Genesung nach einer schweren Krankheit oder Operation oder als pflegender Angehöriger kann für jeden anders sein. Die Entscheidung darüber, welche Reha-Form für Sie die beste ist, fällen Sie zusammen mit Ihrem Arzt und der VIACTIV.
Sie suchen bei der ambulanten Rehabilitation täglich ein örtliches Reha-Zentrum oder eine Reha-Klinik mit Kassenzulassung auf, wobei die Zahl der Behandlungstage im Regelfall bei 15 liegt. Sie erhalten dort von Ärzten oder Therapeuten gezielt Maßnahmen, die Ihren Gesundheitszustand verbessern. Dazu gehören ärztliche, physiotherapeutische oder psychotherapeutische Leistungen.
Wenn ein Aufenthalt zuhause nicht möglich ist, weil etwa die Wohnung nicht krankengerecht ausgelegt ist, niemand da ist, der sich um einen Patienten kümmern kann oder die geplanten Leistungen besonders intensiv erbracht werden sollen, ist womöglich eine stationäre Rehabilitation angezeigt. Das heißt, Patienten werden in einer Einrichtung nicht nur behandelt, sie werden dort auch untergebracht. Dadurch wird eine Versorgung rund um die Uhr möglich und Sie können täglich für mehrere Stunden ausschließlich an Ihrer Genesung mitarbeiten.
Gleich, ob Ihre Reha-Maßnahmen ambulant oder stationär erbracht werden, Sie zahlen nur 10 Euro pro Tag dazu. Den Rest übernimmt die VIACTIV. Handelt es sich bei Ihrer Reha um eine sogenannte Anschlussrehabilitation, also eine Reha-Maßnahme, die etwa im Anschluss an eine Operation erfolgt, ist der Zeitraum, für den Sie dazuzahlen, auf 28 Tage begrenzt. In Härtefällen kann Ihre Zuzahlung geringer ausfallen.
Für Sie ist ein Reha-Aufenthalt im Anschluss an eine schwere Operation geplant? In diesem Fall reicht in der Regel der Sozialdienst des Krankenhauses den Antrag für Sie ein. Sollte Ihrer Reha kein stationärer Krankenhausaufenthalt vorausgehen, kann Ihr Hausarzt den Antrag für Sie stellen. Besprechen Sie mit ihm Ihre persönliche Situation und welche Reha-Variante für Sie am geeignetsten ist.
Beratung nimmt eine entscheidende Funktion im Rehabilitationsprozess ein und trägt zur Verwirklichung von Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen bei. Mit dem Bundesteilhabegesetz und seinen verbindlicheren Regelungen zur Koordinierung der Leistungen wird eine umfassende Beratung notwendig, die frühzeitig und an den Bedarfen von Menschen mit Behinderungen ansetzt. Unsere Experten beraten nicht nur Versicherte, sondern sind gleichzeitig auch Auskunfts- und Kontaktstelle für Arbeitgeber und andere Rehabilitationsträger. Bei Bedarf koordinieren wir auch die Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger.
Ein zusätzliches Informations- und Beratungsangebot ist mit der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) geschaffen worden. Dabei wird das "Peer-Counseling", also die Beratung von Menschen mit Behinderungen für Menschen mit Behinderung, besonders gefördert. Die Beratung erfolgt zu allen Fragen rund um Rehabilitation und Teilhabe, insbesondere im Vorfeld einer Beantragung von Leistungen. Die Beratungsangebote stehen bundesweit zur Verfügung. Eine Übersicht und weitere Informationen finden Sie hier Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung www.teilhabeberatung.de
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