Daheim in gewohnter Umgebung oder mal raus aus den eigenen vier Wänden, der beste Weg zur Genesung nach einer schweren Krankheit oder Operation oder als pflegender Angehöriger kann für jeden anders sein. Die Entscheidung darüber, welche Reha-Form für Sie die beste ist, fällen Sie zusammen mit Ihrem Arzt und der VIACTIV.
Die Reha soll Ihnen helfen, wieder so gut wie möglich fit zu werden. Sie kann notwendig sein, wenn die ärztliche Behandlung nicht ausreicht. Und wenn ohne zusätzliche Maßnahmen die Gefahr besteht, dass Sie pflegebedürftig werden oder eine Behinderung davontragen. Gut zu wissen: Es gibt sowohl ambulante als auch stationäre Rehabilitationen. Welche Variante in Ihrem Fall besser geeignet ist, besprechen Sie am besten mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Unabhängig von der Art der Reha gilt: Sie können diese in der Regel im Abstand von 4 Jahren wiederholen.
Eine ambulante Reha erfolgt wohnortnah. Das heißt, Sie schlafen zuhause und kommen für die Reha-Maßnahmen in eine ambulante Rehaeinrichtung. Ist dies nicht möglich, kann Ihre Reha auch stationär stattfinden. Sie verbringen dann meist mehrere Tage oder Wochen in einer Einrichtung, um sich behandeln zu lassen. Denn die Reha ist oft die Teilbehandlung einer Krankheit. Und sie ist grundsätzlich nur möglich, wenn alle anderen Behandlungsoptionen ausgeschöpft wurden. Dazu gehören neben medikamentösen Therapien auch ärztlich verordnete Heil- und Hilfsmittel.
Sie sind chronisch krank? Dann ist meist eine ambulante Reha möglich. Dabei besuchen Sie von montags bis freitags eine ambulante Rehaeinrichtung mit Kassenzulassung. Dort werden Sie mit gezielten Maßnahmen dabei unterstützt, Ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Das können spezielle medizinische Behandlungen sein, eine Physiotherapie oder auch psychotherapeutische Angebote. Ziel ist es, dass Sie Ihren Alltag möglichst beschwerdefrei bewältigen können. Zum Beispiel, wenn Sie orthopädische, kardiologische oder neurologische Probleme haben. Eine ambulante Reha wird in der Regel für 15 Behandlungstage bewilligt.
Sie können während Ihrer Reha nicht zuhause bleiben, weil Ihre Wohnung nicht krankengerecht ausgestattet ist? Weil Sie dort niemand ausreichend betreuen kann? Oder die Reha-Maßnahmen nicht ambulant durchgeführt werden können? In all diesen Fällen kann eine stationäre Reha nötig sein. Das heißt, Sie werden in der Einrichtung nicht nur behandelt, sondern bleiben auch über Nacht. So können Sie rund um die Uhr versorgt werden und täglich mehrere Stunden intensiv an Ihrer Genesung arbeiten. Eine stationäre Reha wird in der Regel für 3 Wochen bewilligt und kann erst nach 4 Jahren wiederholt werden.
- Ihre gesundheitlichen Probleme beeinträchtigen Ihren Alltag.
- Einfachere Behandlungen (z. B. Physiotherapie, Medikamente) reichen nicht aus.
- Sie sind körperlich und psychisch in der Lage, an der Reha teilzunehmen.
- Es gibt eine realistische Chance, dass Ihnen die Reha hilft, Ihre Beeinträchtigungen zu verbessern.
Abhängig von der Art Ihrer Verletzung oder Erkrankung gibt es verschiedene Reha-Ansätze. Hier ein Überblick über die gängigsten Ansätze und welche Probleme sie therapieren:
- Orthopädische Reha: Behandlung von Problemen mit dem Stütz- und Bewegungsapparat
- Psychosomatische Reha: Schulung im Umgang mit psychischen Belastungen
- Geriatrische Reha: Förderung der Selbstständigkeit mit altersbedingten Erkrankungen
- Onkologische Reha: Unterstützung im Alltag mit oder nach einer Krebserkrankung
- Neurologische Reha: z. B. nach Schlaganfall, bei Schädel-Hirn-Trauma oder Multipler Sklerose
- Kardiologische Reha: z. B. nach einem Herzinfarkt oder einer Herz-OP
Sie werden operiert und sollen danach eine Reha machen? In diesem Fall reicht in der Regel der Sozialdienst des Krankenhauses den Reha-Antrag für Sie ein. Sollte Ihrer Reha kein stationärer Krankenhausaufenthalt vorausgehen, kann Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin den Antrag für Sie stellen. Besprechen Sie mit ihm bzw. ihr Ihre persönliche Situation. Dann können Sie gemeinsam entscheiden, welche Reha-Variante für Sie am besten geeignet ist.
In vielen Fällen übernehmen wir als Ihre Krankenkasse die Kosten für Ihre Reha. Manchmal ist jedoch auch eine andere Stelle für die Kostenübernahme zuständig.
Die Reha soll Ihnen den Weg zurück ins Arbeitsleben ermöglichen? In diesem Fall ist die Rentenversicherung Ihre richtige Anlaufstelle.
Sie hatten einen Arbeitsunfall oder leiden an einer Berufskrankheit? Dann wenden Sie sich bitte an die Unfallversicherung.
Unabhängig davon, ob Ihre Reha ambulant oder stationär stattfindet: Sie zahlen nur 10 Euro pro Tag dazu. Den Rest der Kosten übernehmen wir bzw. der zuständige Kostenträger für Sie. Bei Ihrer Reha handelt es sich um eine sogenannte „Anschluss-Reha“, weil sie z. B. im Anschluss an eine OP erfolgt? Dann ist der Zeitraum, für den Sie dazuzahlen, auf 28 Tage begrenzt. In Härtefällen kann Ihre Zuzahlung auch geringer ausfallen.
Gut zu wissen: Wenn Sie an einer stationären Reha-Maßnahme teilnehmen, können wir unter Umständen auch die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel für Sie übernehmen. Manche Reha-Kliniken bieten auch einen kostenlosen Fahrdienst an. Wir informieren Sie in unserem Genehmigungsschreiben.
Beratung nimmt eine entscheidende Funktion im Rehabilitationsprozess ein und trägt zur Verwirklichung von Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen bei. Mit dem Bundesteilhabegesetz und seinen verbindlicheren Regelungen zur Koordinierung der Leistungen wird eine umfassende Beratung notwendig, die frühzeitig und an den Bedarfen von Menschen mit Behinderungen ansetzt. Unsere Experten beraten nicht nur Versicherte, sondern sind gleichzeitig auch Auskunfts- und Kontaktstelle für Arbeitgeber und andere Rehabilitationsträger. Bei Bedarf koordinieren wir auch die Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger.
Ein zusätzliches Informations- und Beratungsangebot ist mit der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) geschaffen worden. Dabei wird das "Peer-Counseling", also die Beratung von Menschen mit Behinderungen für Menschen mit Behinderung, besonders gefördert. Die Beratung erfolgt zu allen Fragen rund um Rehabilitation und Teilhabe, insbesondere im Vorfeld einer Beantragung von Leistungen. Die Beratungsangebote stehen bundesweit zur Verfügung. Eine Übersicht und weitere Informationen finden Sie hier Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung www.teilhabeberatung.de
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