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Bezuschusst die VIACTIV Rehasport?

Sowohl die Träger der Renten-, Unfall als auch Krankenversicherung können Rehabilitationsmaßnahmen übernehmen. Wer zuständig ist, kommt darauf an, zu welchem Zweck die Reha im Anschluss an eine Diagnose durchgeführt wird. Daher gilt grundsätzlich, dass Sie die Maßnahme vor Beginn beantragen müssen – auch wenn die VIACTIV Krankenkasse seit dem 01. März 2025 auf die vorherige Genehmigung Ihres Rehasports und Funktionstrainings verzichtet. Dies gilt nicht für alle Träger. VIACTIV-Versicherte können ihre ärztliche Bescheinigung direkt bei dem Leistungserbringer einreichen. Der Genehmigungszeitraum startet mit Beginn der ersten Übungseinheit.

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