Für alle ärztlich verordneten Vorsorgeleistungen oder Vorsorgekuren bietet die VIACTIV umfangreiche Programme an. Klären Sie mit uns die Einzelheiten. Dann steht Ihrer medizinisch unterstützten Erholung nichts mehr im Wege.
Um eine Kur genehmigen zu können, sollte Ihr Arzt vorab alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben. Bei spezifischen Krankheitsbildern sollte auch der Facharzt zurate gezogen worden sein. Wenn das nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat, obwohl Sie sich auch selbst aktiv um Ihre Genesung bemüht haben, kann Ihr Arzt die Durchführung einer Kur empfehlen. Ambulante Kuren erstrecken sich auf drei bis vier Wochen, stationäre Vorsorgekuren können bis zu drei Wochen dauern. Dabei schreibt der Gesetzgeber einen zeitlichen Mindestabstand zwischen einzelnen Kurmaßnahmen vor. Eine ambulante Kur können Sie frühestens nach drei Jahren wieder durchführen, eine stationäre nach vier Jahren.
Ambulante Vorsorgekuren
Die VIACTIV fördert die Inanspruchnahme von ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten, wenn die Behandlung am Wohnort nicht ausreicht und die geologischen und klimatischen Besonderheiten des Kurortes für die Krankheitsverhütung wichtig sind. Wir übernehmen die Kosten der kurärztlichen Behandlung, der Arzneien und der Heil- und Hilfsmittel. Bei Heilmitteln müssen die Versicherten ab 18 Jahre eine Zuzahlung von 10% der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung leisten. Zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, An- und Abreise sowie Kurtaxe zahlen wir pauschal einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro, sofern die ambulante Vorsorgekur mindestens 14 Tage dauert.
Stationäre Vorsorgekuren
Anspruch auf eine stationäre Kur haben in der Regel Patienten, die nicht mobil genug sind, um eine ambulante Kur durchführen zu können. Sprechen Sie uns an. Wir klären für Sie, welche Einrichtung die nötigen Behandlungskapazitäten und -kompetenzen vorhält und wann Sie mit Ihrer Kur dort starten können.
Antrag und Kostenübernahme
Bei einer stationären Kur übernehmen wir einen Großteil der Kosten. Für Sie bleibt nur die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10 Euro pro Tag. Besprechen Sie das Vorgehen mit Ihrem behandelnden Arzt. Nur er kann die Dringlichkeit einer Kur attestieren und die Aussichten auf eine Besserung einschätzen. Den Antrag stellen Sie zusammen mit ihm.