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Brillen und Kontaktlinsen

Dank Brille oder Kontaktlinsen können heutzutage die meisten Fehlsichtigkeiten kompensiert werden - Einschränkungen im Alltag müssen Betroffene darum meist nicht fürchten. Falls Sie bisher nur einen Sehtest beim Optiker gemacht haben, empfehlen wir Ihnen einen Besuch beim Augenarzt. Denn nur er kann der Ursache einer Sehstörung auf den Grund gehen. Außerdem kann nur der Augenarzt bei einer Erstversorgung eine Verordnung über eine Sehhilfe ausstellen. Bei erforderlichen Folgeversorgungen kann auch direkt ein Optiker aufgesucht werden.

Brille und Kontaktlinsen auf Rezept

Wenn Kindern und Jugendliche unter 18 Jahren aus medizinischen Gründen eine Brille (oder Kontaktlinsen) benötigen, beteiligt sich die VIACTIV an den Kosten. Die Kostenübernahme für Sehhilfen bei Erwachsenen ist grundsätzlich nicht Bestandteil des gesetzlichen Leistungskatalogs. Es gibt jedoch Fälle, in denen die VIACTIV Brillen für Erwachsene mit einem Vertragspreis bezuschusst.

Erwachsene haben einen Anspruch auf Brillen, wenn sie auf beiden Augen eine extreme Sehschwäche aufweisen und ihre Sehleistung auf dem besseren Auge bei bestmöglicher Korrektur höchstens 30 Prozent erreicht. Darüber hinaus können Erwachsene einen Zuschuss erhalten, wenn ein Fernausgleich von mehr als 6 Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit oder von mehr als 4 Dioptrien wegen einer Hornhautverkrümmung benötigt wird. Ein Zuschuss für Kontaktlinsen ist unter anderem bei einer Kurz- oder Weitsichtigkeit ab 8 Dioptrien möglich.

Finanzielle Entlastung durch Festzuschüsse

Sollte eine Versorgung mit Sehhilfen erforderlich sein, benötigen wir eine entsprechende Verordnung Ihres behandelnden Arztes sowie einen Kostenvoranschlag eines zugelassenen Leistungserbringers. Unser Zuschuss richtet sich nach einem Vertragspreis für die jeweils notwendige Versorgung. Über die Höhe des Zuschusses informiert Sie Ihr Optiker. An den Kosten des Brillengestells dürfen gesetzliche Krankenkassen sich nicht beteiligen.

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